Grunderwerbsteuer; Aufhebung der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 4. Juni 2013 (BStBl I S. 1277)

Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anzeige i. S. des § 16 Absatz 5 GrEStG; Konsequenzen aus dem BFH-Urteil vom 18. April 2012 – II R 51/11 – (BStBl 2013 II S. 830)

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 24. Oktober 2018

Mit Urteil vom 18. April 2012 - II R 51/11 - (BStBl 2013 II S. 830 = SIS 12 17 01) hat der BFH entschieden, dass die Anzeige eines Erwerbsvorgangs nach § 1 Absatz 2a GrEStG nur dann ordnungsgemäß i. S. des § 16 Absatz 5 GrEStG ist, wenn ihr u. a. diejenigen Rechtsvorgänge eindeutig und vollständig entnommen werden können, die den Tatbestand nach § 1 Absatz 2a GrEStG ausgelöst oder zur Tatbestandsverwirklichung beigetragen haben. Grundstücksbezogene Angaben sind nicht erforderlich.

Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 4. Juni 2013 (BStBl I S.1277 = SIS 13 30 57), nach denen die Grundsätze des BFH-Urteils vom 18. April 2012, a.a.O., nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden sind, werden aufgehoben.

Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder und ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
3-S454.3/20

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
36 – S 4543 – 1/11

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin
III D S 4543 – 1/2013 – 1

Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg
31-S 4543/12#01#01

Die Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen
S 4543-1/2015-2/2018-13-5

Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
S 4543 – 2018/002 – 53

Hessisches Ministerium der Finanzen
S 4543 A-001-II63/5

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
IV-S 4543-00000-2013/001

Niedersächsisches Finanzministerium
S 4543-36-351

Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
S 4543-1-V A 6

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
S 4543#2018/0001-0401 444

Saarland
Ministerium für Finanzen und Europa
B/5-S 4543-1#002

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
35-S 4543/16/16-2018/50844

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
42 – S 4543 – 21

Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein
VI 35 – S 4543 – 010

Thüringer Finanzministerium
S 4543 A – 04

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