Skip to main content
  • SIS-Datenbank Steuerrecht

    Kann Ihre Steuerrechts-Datenbank,
    was unsere SIS-Datenbank kann?

    • » Online und/oder Offline mit monatlicher Update-DVD
    • » Über 130.000 Urteile und Erlasse, durchgehend mit Leitsätzen
    • » Vollelektronische Handbücher ESt/LSt, KSt, GewSt, USt, AO

    » Einen Monat kostenlos testen

NVL: Arbeitszimmer - Badmodernisierung kann anteilig absetzbar sein

Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine 13.05.2015, Pressemitteilung Nr. 17/2015

Bestimmte Ausgaben, die das gesamte Gebäude betreffen, sind anteilig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben des häuslichen Arbeitszimmers absetzbar. Das kann auch für die Kosten einer umfassenden Badmodernisierung gelten, informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin.

Eigenheimbesitzer können Ausgaben, die das gesamte Gebäude betreffen, anteilig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ihres häuslichen Arbeitszimmers geltend machen. Dabei kann es sich etwa um eine Dacherneuerung, eine Fassadenreparatur oder den Einbau einer neuen Haustür handeln. Aufteilungsmaßstab ist das Verhältnis von Wohnfläche des Hauses zur Fläche des Arbeitszimmers. Nimmt das Heimbüro zum Beispiel 10 Prozent der Gesamtwohnfläche ein, sind auch 10 Prozent der Kosten einer Fassadenreparatur absetzbar.

Das Finanzgericht Münster hat hierzu entschieden, dass auch Aufwendungen für eine umfassende Badmodernisierung Kosten sein können, die das gesamte Gebäude betreffen. In diesem Fall sind sie anteilig als Arbeitszimmerkosten absetzbar (Urteil vom 18.03.2015, Az. 11 K 829/14 E). Im entschiedenen Fall hat ein Steuerberater das Bad seines Eigenheims komplett modernisieren und umbauen lassen. Nach Auffassung der Richter hat er damit "derart verändernd in die Gebäudesubstanz eingegriffen, dass der Umbau letztlich als werterhöhende Modernisierungsmaßnahme im Hinblick auf das gesamte Gebäude anzusehen ist." Dem Argument der Finanzverwaltung, die Kosten seien ausschließlich dem Bad zuzuordnen und damit nicht dem Arbeitszimmer, folgten die Richter nicht. Unter Einbeziehen der Modernisierungskosten ergaben sich für das Arbeitszimmer rund 4000 Euro abziehbare Aufwendungen. Weil das Arbeitszimmer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit war, galt im entschiedenen Fall nicht die Jahreshöchstgrenze von 1250 Euro für das Arbeitszimmer.

Das Gericht ließ eine Revision beim Bundesfinanzhof zu. "Unabhängig davon, wie das Verfahren weitergeht, sollten Betroffene bei größeren Baumaßnahmen am Eigenheim daran denken, die anteilig auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Aufwendungen geltend zu machen" kommentiert NVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft das Urteil. Das gelte besonders dann, wenn die Arbeiten zu einer Werterhöhung des Gebäudes führen und über übliche Schönheitsreparaturen hinausgehen.

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Konditionen
  • Online-Datenbank schon ab 32,00 € inkl. USt

    » MEHR

  • Notiz-Funktion
  • Wow!
    Notiz-Funktion in der SIS-Datenbank!

    » MEHR

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR