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BMF: Bewertung von mit land- und forstwirtschaftlichem Grund und Boden im Zusammenhang stehenden Milchlieferrechten

Bundesministerium der Finanzen 5. November 2014, IV C 6 - S 2134/07/10002 :002 (DOK 2014/0943205); SIS 14 30 44

Gliederung

  1. Rechtsgrundlagen und Rechtsentwicklung
  2. Ertragsteuerliche Behandlung von Milchlieferrechten
  3. Abspaltung des Milchlieferrechts vom Grund und Boden
    3.1. Grundsatz
    3.2. Milcherzeugungsfläche 1984
    3.3. Milchlieferrecht 1984
    3.3.1. Andere Nutzungsmöglichkeiten des Grund und Bodens
    3.3.2. Wertermittlung und Schätzung
    3.3.3. Umfang des Milchlieferrechts in Pachtfällen
    3.3.4. Nachträgliche Zuteilung von Milchlieferrechten / SLOM-Referenzmengen
    3.4. (Buch-)Wertabspaltung nach der Gesamtwertmethode
    3.4.1. Flurstücksbezogene Berechnung
    3.4.2. Vereinfachungsregelung (betriebsbezogene Berechnung)
  4. Bilanzberichtigung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und Auswirkungen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 und § 13a EStG sowie beim Wechsel der Gewinnermittlungsart
    4.1. Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG
    4.2. Auswirkungen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 und § 13a EStG sowie beim Wechsel der Gewinnermittlungsart
  5. Ermittlung der (Buch-)Werte der einzelnen Wirtschaftsgüter
    5.1. Kürzungen des Milchlieferrechts nach dem 2. April 1984
    5.2. Hinzuerwerb von Grund und Boden oder von Milchlieferrechten nach dem 2. April 1984
    5.3. Absetzungen für Abnutzung, Teilwertabschreibung, Wertaufholungsgebot, Verlustausschlussklausel des § 55 Abs. 6 EStG
    5.4. Veräußerung oder Entnahme vor dem 30. September 1993
    5.5. Veräußerung oder Entnahme nach dem 29. September 1993
    5.6. Veräußerung von Milchlieferrechten ab dem 1. April 2000
    5.7. Inanspruchnahme einer Milchaufgabevergütung
    5.8. Beispiele zu den Auswirkungen auf die Bilanzberichtigung oder auf das Anlageverzeichnis
  6. Sonderregelungen
    6.1. Verzeichnis
    6.2. Personengesellschaft oder -gemeinschaft
    6.3. Betriebsveräußerung / Betriebsaufgabe
  7. Besonderheiten in den neuen Ländern
    7.1. Rechtsentwicklung
    7.1.1. 1. Juli 1990 bis 31. März 2000
    7.1.2. Ab 1. April 2000
    7.2. Ertragsteuerliche Behandlung
    7.2.1. Aktivierung des Milchlieferrechts in der D-Markeröffnungsbilanz
    7.2.2. 2. Juli 1990 bis 31. März 2000
    7.2.3. Ab 1. April 2000
    7.2.4. Veräußerung des Milchlieferrechts
  8. Anwendung

Zu der Frage der Bewertung von mit land- und forstwirtschaftlichem Grund und Boden im Zusammenhang stehenden Milchlieferrechten nehme ich im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder auf der Grundlage der BFH-Urteile vom 5.3.1998 (BStBl 2006 II S. 54 = SIS 98 15 22 und S. 56 = SIS 98 13 26), vom 25.11.1999 (BStBl 2003 II S. 61 = SIS 00 01 39), vom 24.8.2000 (BStBl 2006 II S. 64 = SIS 01 01 30 und S. 67 = SIS 01 01 34), vom 29.4.2009 (BStBl 2010 II S. 958 = SIS 09 29 10), vom 10.6.2010 (BStBl 2012 II S. 551 = SIS 10 31 61), vom 22.7.2010 (BStBl 2011 II S. 210 = SIS 10 32 84) und vom 9.9.2010 (BStBl 2011 II S. 171 = SIS 10 33 15) wie folgt Stellung:

(...)

Auf den Internetseiten des BMF:

BMF-Schreiben (PDF, 159,8 kB)

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

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