Große Durchsuchungsaktion der saarländischen Steuerfahndung (Steufa): Im Visier Luxemburger Unternehmen - Verdacht auf Steuerhinterziehung in sechsstelliger Höhe

Saarland – Ministerium für Finanzen und Europa – Pressemitteilung vom 23.03.2017

Am Mittwoch (22.03.2017) wurden vier Geschäftsräume im Großherzogtum Luxemburg durchsucht. Im Rahmen internationaler Rechtshilfe erfolgte die Durchsuchungsaktion zusammen mit den in Luxemburg für Durchsuchungsmaßnahmen zuständigen Polizeidienststellen. Gleichzeitig war die Steufa Saarbrücken mit den Kollegen in Rheinland-Pfalz unterwegs, um in sechs Orten Wohn- und Geschäftsräume zu kontrollieren. Die Durchsuchungen fanden in der Region Trier, in Saarburg und in Wittlich statt.

Drei weitere Objekte werden im Wege der Amtshilfe durch die für Pinneberg, Hamburg und Frechen zuständigen Steuerfahndungsstellen im Auftrag der Steuerfahndung Saarbrücken dort durchsucht. Insgesamt waren 28 Fahnderinnen und Fahnder im Einsatz. Finanzminister Stephan Toscani lobte die ausgezeichnete Vorbereitung der saarländischen Steuerfahndung und die gute Zusammenarbeit mit den Luxemburger Polizeidienststellen. „Gemeinsam ist den Behörden des Saarlandes, Luxemburgs und von Rheinland-Pfalz ein Schlag gegen internationale Steuerhinterziehung gelungen. Wer Steuern hinterzieht, nimmt der Gesellschaft Geld für Bildung, für Sicherheit und für Zukunftsinvestitionen. Wer Steuern hinterzieht, verletzt das Gerechtigkeitsgefühl derjenigen, denen die Steuern direkt vom Lohn abgezogen werden – wie etwa dem Bäcker um die Ecke oder dem Handwerker vor Ort.“

Derzeit besteht gegen sechs Beschuldigte der Verdacht, dass sie in den Jahren 2013 bis 2017 ein Umsatzvolumen von 3,2 Mio. Euro nicht korrekt angegeben und damit Umsatzsteuer in Höhe eines höheren sechsstelligen Betrages hinterzogen haben.

Nach bisherigen Ermittlungen der Steuerfahndung haben sich die Beschuldigten an einem Steuerhinterziehungsmodell beteiligt, das die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze für Medizinprodukte in Luxemburg (3 Prozent) und in Deutschland (19 Prozent) ausnutzte. Nach dem geltenden Umsatzsteuerrecht sind Unternehmer bei Lieferungen von Gegenständen nach Deutschland  verpflichtet, ab einer Schwelle von 100.000 Euro Liefervolumen, die Umsatzsteuer in Deutschland zu entrichten.

Das Erreichen dieser Lieferschwelle haben die sechs Beschuldigten durch Gründung von Briefkastenfirmen in Luxemburg vermieden. Diese Firmen existierten teilweise bis zur Prüfung durch deutsche Steuerbehörden bzw. bis zum Erreichen der Lieferschwelle und wurden sodann an Strohmänner verkauft, die die Firmen ohne Geschäftstätigkeit weiterführten. Durch den durch diese Maßnahmen erreichten Steuervorteil waren sie u.a. in der Lage, die Ware billiger als ihre deutschen Mitkonkurrenten anbieten zu können. Zwei Beschuldigte wurden noch am Mittwoch vorläufig festgenommen. Es besteht Flucht- und Verdunkelungsgefahr.

Hintergrund:

Die Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle für das Saarland beim Finanzamt Saarbrücken Mainzer Straße ist für in Deutschland ausgeführte Umsätze luxemburgischer Unternehmen deutschlandweit zentral zuständig, weil die Bearbeitung dieser Steuerfälle dem Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben zugewiesen ist.

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