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EU, Bekämpfung von Geldwäsche: Rat und Parlament vereinbaren Schaffung einer neuen Behörde

Rat der EU, Pressemitteilung 1023/23 vom 13.12.2023

Der Rat und das Parlament haben heute eine vorläufige Einigung über die Schaffung einer neuen europäischen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung („Anti-Money Laundering Authority“ – AMLA) erzielt. Sie ist das Kernstück des Pakets zur Bekämpfung der Geldwäsche, mit dem die EU‑Bürgerinnen und Bürger und das Finanzsystem der EU vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschützt werden sollen.

Die AMLA wird direkte und indirekte Aufsichtsbefugnisse über Verpflichtete im Finanzsektor, die ein hohes Risiko aufweisen, haben. Ausgespart aus dieser Einigung ist die Entscheidung über den Sitz der Behörde; diese Frage wird separat weiter erörtert.

Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters der Finanzkriminalität wird die neue Behörde die Effizienz des Rahmens für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) steigern, indem ein integrierter Mechanismus mit den nationalen Aufsichtsbehörden geschaffen wird, um zu gewährleisten, dass die Verpflichteten ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit AML/CFT im Finanzsektor erfüllen. Die AMLA wird ferner eine unterstützende Rolle in Bezug auf den Nichtbankensektor haben und die zentralen Meldestellen in den Mitgliedstaaten koordinieren.

Zusätzlich zu den Aufsichtsbefugnissen wird die Behörde bei schweren, systematischen oder wiederholten Verstößen gegen unmittelbar geltende Anforderungen Geldbußen gegen die ausgewählten Verpflichteten verhängen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Aufsichtsbefugnisse

Mit der vorläufigen Einigung werden der AMLA zusätzliche Befugnisse zur direkten Beaufsichtigung bestimmter Arten von Kredit- und Finanzinstituten, einschließlich Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen, übertragen, sofern diese als hochriskant gelten oder grenzüberschreitend tätig sind.

Die AMLA wird eine Auswahl von Kredit- und Finanzinstituten vornehmen, die ein hohes Risiko in mehreren Mitgliedstaaten darstellen. Die ausgewählten Verpflichteten werden von gemeinsamen Aufsichtsteams unter Leitung der AMLA beaufsichtigt, die unter anderem Bewertungen und Inspektionen durchführen werden. Mit der Einigung wird die Behörde beauftragt, im ersten Auswahlverfahren bis zu 40 Gruppen und Einrichtungen zu beaufsichtigen.

Für nicht ausgewählte Verpflichtete würde die AML/CFT-Aufsicht überwiegend auf nationaler Ebene verbleiben.

Für den Nichtbankensektor wird die AMLA eine unterstützende Rolle ausüben, indem sie Überprüfungen durchführt und mögliche Verstöße bei der Anwendung des AML/CFT-Rahmens untersucht. Die AMLA wird befugt sein, unverbindliche Empfehlungen abzugeben. Die nationalen Aufsichtsbehörden können bei Bedarf auf freiwilliger Basis ein Kollegium für ein grenzüberschreitend tätiges Nichtfinanzunternehmen einrichten.

Mit der vorläufigen Einigung wird der Umfang und der Inhalt der Aufsichtsdatenbank der AMLA erweitert, indem die Behörde ersucht wird, eine zentrale Datenbank mit Informationen zu erstellen und auf dem neuesten Stand zu halten, die für das AML/CFT-Aufsichtssystem von Belang sind.

Gezielte Finanzsanktionen

Die Behörde wird überwachen, ob die ausgewählten Verpflichteten über interne Strategien und Verfahren verfügen, um die Umsetzung gezielter Finanzsanktionen wie des Einfrierens und der Einziehung von Vermögenswerten zu gewährleisten.

Governance

Die AMLA wird über einen Verwaltungsrat verfügen, der sich aus Vertretern der Aufsichtsbehörden und der zentralen Meldestellen aus allen Mitgliedstaaten zusammensetzt, sowie über einen Exekutivausschuss als Leitungsgremium der AMLA, der sich aus dem bzw. der Vorsitzenden der Behörde und fünf unabhängigen Vollzeit-Mitgliedern zusammensetzt.

Der Rat und das Parlament haben des Vetorecht der Kommission gegen einige Befugnisse des Exekutivausschusses, insbesondere seine Haushaltsbefugnisse, gestrichen.

Meldung von Missständen (Whistleblowing)

Mit der vorläufigen Einigung wird ein verstärkter Mechanismus für die Meldung von Missständen eingeführt. Was die Verpflichteten betrifft, so wird die AMLA sich nur mit Meldungen aus dem Finanzsektor befassen. Sie wird darüber hinaus Meldungen von Arbeitnehmern nationaler Behörden bearbeiten können.

Streitigkeiten

Die AMLA wird die Befugnis erhalten, Streitigkeiten im Kontext der Kollegien im Finanzsektor und in allen anderen Fällen auf Antrag einer Finanzaufsichtsbehörde verbindlich zu regeln.

Sitz der AMLA

Der Rat und das Europäische Parlament verhandeln derzeit über die Grundsätze des Auswahlverfahrens für den Standort des Sitzes der neuen Behörde. Sobald Einigung über das Auswahlverfahren erzielt ist, wird das Verfahren für die Auswahl des Sitzes abgeschlossen, und der Standort wird in die Verordnung aufgenommen.

Nächste Schritte

Der Wortlaut der vorläufigen Einigung wird jetzt abschließend überarbeitet und den Vertretern der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zur Billigung vorgelegt. Nach der Billigung müssen der Rat und das Parlament die Texte förmlich annehmen.

Die Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Parlament über die Verordnung über die Verpflichtungen des privaten Sektors zur Bekämpfung der Geldwäsche und die Richtlinie über die Mechanismen zur Bekämpfung der Geldwäsche sind noch nicht abgeschlossen.

Hintergrund

Die Kommission hat am 20. Juli 2021 ihr Paket mit Gesetzgebungsvorschlägen zur Stärkung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt. Das Paket besteht aus:

  • einer Verordnung zur Errichtung der neuen EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA), die befugt sein wird, Sanktionen und Geldstrafen zu verhängen
  • einer Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Geldtransfers, die darauf abzielt, Kryptowertetransfers transparenter und vollständig rückverfolgbar zu machen
  • einer Verordnung über die Verpflichtungen des privaten Sektors zur Bekämpfung der Geldwäsche
  • einer Richtlinie über die Mechanismen zur Bekämpfung der Geldwäsche.

Der Rat und das Parlament haben am 29. Juni 2022 eine vorläufige Einigung über die Verordnung über Geldtransfers erzielt.

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