Unberechtigte Steuernachforderungen bei Onlinehändlern - Bundesverband E-Commerce und Versandhandel fordert Einschreiten des Bundesfinanzministeriums

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh), Pressemitteilung vom 19.2.2019

Bei einzelnen Finanzämtern, so etwa in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, lässt sich neuerdings eine veränderte Vollzugspraxis beobachten: Onlinemarketing unter Einschaltung von nicht in Deutschland ansässigen Unternehmen wird nicht mehr als Dienstleistung, sondern als „Nutzungsüberlassung von Rechten und ähnlichen Erfahrungen“ im Sinne von § 49 Abs. 1 Nr. 9 Einkommensteuergesetz (EStG) deklariert. Einkünfte daraus wären dann mit einem Steuersatz von 15 Prozent quellensteuerpflichtig im Sinne des § 50a EStG.

Die neue Prüfpraxis der Finanzverwaltung ist sachfremd und ein schwerer Schlag gegen den deutschen Mittelstand. Schon heute führt die abwegige Neuinterpretation eines seit Jahren bestehenden Gesetzes zu massiver Verunsicherung innerhalb der deutschen
E-Commerce-Wirtschaft. Betroffene Unternehmen sehen sich völlig überraschend erheblichen Nachforderungen für mehrere Jahre ausgesetzt. Da diese nicht vorhersehbar waren, wurden auch keine Rücklagen gebildet. Solche Nachforderungen können existenzgefährdend sein, wie die Beispiele der heutigen ZDF-Sendung frontal21 anschaulich zeigen.

bevh-Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer fordert daher: „Dieser existenzbedrohenden neuen Verwaltungspraxis muss umgehend durch eine Klarstellung des Bundesfinanzministeriums Einhalt geboten werden. Steuern für das Gemeinwesen hereinzuholen ist absolut in Ordnung, aber fair, planbar und ohne rückwirkende Überraschungen muss es sein.“

Mit Schreiben vom Oktober 2017 hatte das Bundesfinanzministerium bereits Stellung zu vergleichbaren Regelungen hinsichtlich Computersoftware und Datenbanken bezogen. Mit einer entsprechenden Ergänzung und Klarstellung könnte das Ministerium der deutschen
E-Commerce-Branche schnell nötige Rechtssicherheit und Verlässlichkeit zurückgeben.

„Sonst bleibt den Unternehmen nur der jahrelange Klageweg vor den Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof“, so Wenk-Fischer weiter. „Damit würde dem aktiven Bemühen der Bundesregierung zugunsten einer weiteren Digitalisierung der Wirtschaft ein Bärendienst erwiesen.“
 
  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Konditionen
  • Online-Datenbank schon ab 32,00 € inkl. USt

    » MEHR

  • Notiz-Funktion
  • Wow!
    Notiz-Funktion in der SIS-Datenbank!

    » MEHR

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR