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Hessens Finanzminister Schäfer unterstützt Gesetzentwurf des Bundes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

„Wir wollen der Steuererklärung ihren Schrecken nehmen.“

Hessisches Ministerium der Finanzen 8.12.2015, Pressemitteilung

„Der Staat verlangt seinen Bürgerinnen und Bürgern mit der Steuererklärung einiges ab. Wer kann sie noch ohne Hilfe ausfüllen? Ehrlich gesagt, wohl nur wenige. Gerne setzt sich da zu Hause niemand ran. Wir wollen der Steuererklärung ihren Schrecken nehmen: Belege sollen nur noch im Einzelfall auf Nachfrage eingereicht werden müssen und viel mehr Daten als heute sollen schon vom Finanzamt selber eingetragen werden. Die elektronische Steuererklärung kann den Bürgerinnen und Bürgern viel Ärger ersparen. Wir müssen und wollen dieses Angebot ausbauen. Der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Dr. Schäuble schafft dafür eine wichtige Grundlage.“ So bewertet Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, der morgen vom Bundeskabinett beschlossen werden soll.

„Wir haben das Gesetz aus Hessen mit angeschoben. Es freut mich, dass ich es in diesem Jahr als Vorsitzender der Finanzministerkonferenz weiter voranbringen konnte. Es ist ein gemeinsames Projekt von Bund und Ländern. Wir müssen jetzt dranbleiben, damit aus dem Entwurf tatsächlich das wird, was wir uns alle erhoffen: Eine spürbare Entlastung für Bürgerinnen und Bürger und für die Verwaltung“, sagte Schäfer.

Das Modernisierungsvorhaben besteht aus zwei wesentlichen Säulen. Es entlastet Bürgerinnen und Bürger und verschlankt das Veranlagungsverfahren in den Finanzämtern. Bereits ab 2017 entfallen Belegvorlagepflichten: Belege müssen zwar aufgehoben, aber nicht mit der Steuererklärung abgegeben werden. Der Umfang der Steuererklärung reduziert sich in vielen Fällen deutlich. Davon profitieren Steuerpflichtige, die die elektronisch verfügbare vorausgefüllte Steuererklärung im Verfahren ELSTER nutzen. Erleichterungen gibt es aber auch für die Nutzer von Papiervordrucken. So müssen etwa Rentnerinnen und Rentner ihre Rentenbezüge nicht mehr in die Steuererklärung übertragen: „Sie können durch ein Ankreuzfeld darüber entscheiden, ob das Finanzamt auf die Daten zurückgreifen soll, die von den Rentenversicherern elektronisch übermittelt wurden. Dies ist ein längst überfälliger Schritt, um Rentnerinnen und Rentner von vermeidbarer Bürokratie zu verschonen“, erklärte Hessens Finanzminister.

Für das Veranlagungsverfahren werden die Weichen für den vollautomatischen Steuerbescheid gestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter greifen nur noch ein und prüfen, wenn bei der Verarbeitung der Daten aus der Steuererklärung ein maschineller Risikofilter entsprechende Hinweise gibt oder eine Stichprobe durchgeführt wird. „Schlüssige Steuererklärungen können so schneller bearbeitet werden und die betreffenden Steuerpflichtigen können sich zukünftig über schnellere Steuererstattungen freuen“, so Schäfer abschließend.

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