Gesetz zur Entbürokratisierung

Deutscher Bundestag, Kurzmeldung vom 16.10.2019 (hib 1126/2019)

Die Bundesregierung will Wirtschaft, Bürger und Verwaltung per Gesetz von Bürokratie entlasten. Mit dem "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie" (19/13959 [pdf]) werde die Wirtschaft um insgesamt 1,168 Milliarden Euro pro Jahr entlastet, schreibt die Bundesregierung. Die maßgeblichen Anteile sollen die Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung, Erleichterungen bei der Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke und die Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe beisteuern.

So solle ein elektronisches Meldeverfahren die Einreichung des Krankenscheins ersetzen, heißt es. Künftig sollen die Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers informieren.

Vorgesehen sind auch Erleichterungen bei der Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen. Für Unternehmen soll die Pflicht entfallen, bei einem Wechsel der Steuersoftware zehn Jahre lang die alten Datenverarbeitungsprogramme in Betrieb zu halten. Diese sollen künftig fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft werden dürfen, wenn ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhanden ist.

Mit der Einführung eines digitalen Meldescheins schließlich könnte die Hotellerie nach Ansicht der Bundesregierung um erhebliche Kosten erleichtert werden. Optional solle es möglich werden, per digitalisiertem Verfahren die eigenhändige Unterschrift durch sichere Verfahren zu ersetzen. Die Papier-Variante soll daneben als Möglichkeit erhalten bleiben.

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