Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10.10.2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union

Bundesministerium der Finanzen 12.12.2019

Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union (Streitbeilegungsrichtlinie) in nationales Recht umgesetzt. Mit der Streitbeilegungsrichtlinie soll den Steuerpflichtigen zur Beseitigung von Streitigkeiten über Doppelbesteuerungen ein zusätzliches Verfahren geschaffen werden. Am Ende eines Streitbeilegungsverfahrens, wie es die Streitbeilegungsrichtlinie vorgibt, steht eine gemeinsame abschließende Entscheidung der zuständigen Behörden der jeweiligen Mitgliedstaaten über die Streitfrage. Doppelbesteuerungssachverhalte entstehen, wenn zwei souveräne Steuerjurisdiktionen auf dasselbe Besteuerungssubstrat zugreifen. Die Beilegung einer von einem betroffenen Steuerpflichtigen vorgebrachten Doppelbesteuerungsstreitigkeit erfolgt bisher, indem die jeweiligen Staaten teilweise auf ihre Besteuerungsrechte verzichten. Die bestehenden Streitbeilegungsverfahren sehen indes teilweise keinen Einigungszwang dieser Staaten durch eine Schiedsverfahrensphase vor. Durch die Umsetzung der Streitbeilegungsrichtlinie wird nun innerhalb der Europäischen Union ein weiteres Streitbeilegungsverfahren eingeführt, das zum einen eine Schiedsverfahrensphase für alle Doppelbesteuerungsstreitigkeiten vorsieht, die im Verständigungsverfahren keiner Lösung zugeführt werden konnten, und zum anderen dem Ablauf des Streitbeilegungsverfahrens durch Zeitfenster und Fristen einen transparenten und durchsetzbaren zeitlichen Rahmen gibt.

Referentenentwurf *

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Regierungsentwurf

Verkündetes Gesetz

* Der Gesetzestitel wurde im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens von „Gesetz zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten aufgrund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz - EU-DBA-SBG)“ in „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union“ umbenannt.

Quelle: www.bundesfinanzministerium.de

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