Baden-Württemberg: Fehlerhafte Lohnsteuerzahlungen des Landesamts für Besoldung und Versorgung intern weitgehend aufgearbeitet

Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 28.6.2018

Die externe Revisionsgruppe, die auf Veranlassung des Finanzministeriums die fehlerhaften Lohnsteuerzahlungen beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) aufarbeitet, hat ihren Bericht erstellt. In den vergangenen Monaten untersuchte die Gruppe die Vorgänge, deren Umfang und Ursachen umfassend. Finanzministerin Edith Sitzmann stellte die Ergebnisse der Untersuchung im Finanzausschuss des Landtags vor. „Die Revisionsgruppe hat gute Arbeit geleistet und konnte die Vorgänge aufklären“, sagte die Ministerin im Anschluss an die Sitzung.

Demnach bestätigte die Revisionsgruppe ihren Zwischenbericht zum Umfang der fehlerhaften Zahlungen: Von 2008 bis 2013 wurden insgesamt rund 95,7 Millionen Euro Steuern zu viel beim Finanzamt angemeldet und an die Finanzkasse abgeführt. Von 2001 bis 2007 wurden zudem rund 141 Millionen Euro zu wenig an die Finanzkasse abgeführt.

Es hat sich herausgestellt, dass Fehler bei der manuellen Berechnung und systematische Rechenfehler bei der Ermittlung der abzuführenden Lohnsteuerbeträge die Hauptursachen waren. Zudem wurden haushaltsrechtliche Vorgaben nicht berücksichtigt, beispielsweise wurde das Vier-Augen-Prinzip nicht eingehalten. Die betroffenen Buchungskonten beim LBV sind außerdem in der Vergangenheit offensichtlich nicht regelmäßig entsprechend der Rechnungslegungsvorschriften überprüft worden.

Damit wurde steuerrechtlichen Pflichten nicht nachgekommen. Den Finanzbehörden war der elektronische Zugriff auf die notwendigen Daten nur unzureichend möglich.

Die näheren Umstände und Motive für diese Handlungen sind Gegenstand von Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind.

„Wir haben Konsequenzen aus den Vorgängen beim LBV gezogen und umfangreiche Maßnahmen in die Wege geleitet“, betonte Sitzmann. So wurden die internen Arbeitsabläufe des LBV geändert und optimiert. Zudem wurde das LBV mit Personal aus dem Bereich Lohnsteuer verstärkt. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) wurde beauftragt, die ordnungsgemäße Führung der betroffenen Konten des LBV künftig regelmäßig zu überprüfen.

Um die Organisation des LBV nachhaltig zu untersuchen und insbesondere bei steuerlichen Fragestellungen zu stärken, wird eine Steuerungsgruppe im LBV installiert. Diese ist unmittelbar bei der Behördenleitung angesiedelt. Die Steuerungsgruppe setzt sich aus erfahrenen Fachleuten zusammen, die bislang überwiegend außerhalb des LBV tätig sind. Der Steuerungsgruppe wird auch das interne Controlling des LBV angegliedert. Dadurch wird sichergestellt, dass das gesamte im LBV zur Steuerung vorhandene Datenmaterial dort zusammenläuft, wo Prozesse analysiert und strukturelle Maßnahmen ergriffen werden. Die Steuerungsgruppe wird ihre Arbeit mit Wirkung zum 1. Juli 2018 aufnehmen.

Das LBV wurde darüber hinaus beauftragt, in Abstimmung mit dem Finanzministerium die Dienstanweisung für das Verfahren zur Abführung der Lohnsteuer zu überarbeiten. Als weitere Maßnahme wird die Zukunftsfähigkeit des IT-Verfahrens des LBV auf den Prüfstand gestellt. Die personellen Zuständigkeiten innerhalb des LBV wurden abteilungsübergreifend neu strukturiert. Ob disziplinarrechtliche Maßnahmen folgen, hängt von den Ergebnissen der laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ab.

Um Vorgängen wie beim LBV im Bereich der Steuerverwaltung vorzubeugen, wurde die OFD gebeten, alle Abläufe und Verfahren der Steuerverwaltung auf Sicherheitslücken hin zu untersuchen und diese gegebenenfalls zu schließen.

Weitere Informationen:
Dem Finanzministerium waren im Sommer 2017 beim Erheben der Daten für die Vermögensrechnung rechnerische Unstimmigkeiten aufgefallen. Daraufhin wurde die Prüfung eines Buchungskontos beim LBV veranlasst.

Das LBV übernimmt als Dienstleister Gehaltsabrechnungen für verschiedene öffentliche Einrichtungen in einer Vertragspartnerschaft. In diesem Zusammenhang hatte das LBV - ordnungsgemäß - die Lohnsteuer bei den jeweiligen Finanzämtern der Betriebsstätten der Vertragspartner angemeldet und bezahlt. Zusätzlich sind in den Jahren 2008 bis 2013 diese Beträge beim Finanzamt Stuttgart Körperschaften manuell angemeldet und erneut an die Finanzkasse überwiesen worden.

Die zu wenig abgeführten Steuern beruhten darauf, dass bei der Berechnung der Beträge für die Januare der Jahre 2001 bis 2007 der einbehaltene Lohnsteuerbetrag aus dem jeweils vorangegangenen Dezember fehlerhaft verrechnet wurde. Bei den Anmeldebeträgen im Januar setzten sich die fehlerhaften Berechnungen fort.

Nachdem die fehlerhaften Lohnsteuerzahlungen aufgefallen waren, richtete das Finanzministerium eine Revisionsgruppe ein. Sie besteht aus Fachleuten aus der Steuerverwaltung sowie aus Haushalts- und IT-Experten aus dem Ministerium. Seit 19. Februar 2018 untersuchte die Revisionsgruppe die Vorgänge beim LBV und ging ihnen fachlich und rechnerisch auf den Grund. Im März legte sie einen Zwischenbericht vor, den die Finanzministerin am 15. März 2018 im Finanzausschuss des Landtags vorstellte.

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