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Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU: Leistungs- und familienfreundliche Steuerreform in drei Stufen

Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, Pressemeldung vom 8.8.2016

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) fordert für die kommende Legislaturperiode eine umfassende Steuerreform in drei Stufen mit Entlastungen für alle Steuerzahler. Einen besonderen Schwerpunkt will die MIT auf mittlere Einkommen und Familien mit Kindern legen. Die Entlastungswirkung soll insgesamt etwa einem Drittel der erwarteten Steuermehreinnahmen entsprechen. Nach derzeitigen Berechnungen wären das mehr als 30 Milliarden Euro.

MIT-Chef Linnemann: „Ein Drittel der Steuermehreinnahmen muss der Staat für Entlastungen verwenden“

Der MIT-Bundesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Carsten Linnemann begründet den Vorstoß mit der Leistungsfeindlichkeit des jetzigen Steuersystems: „Für viele lohnt sich Mehrarbeit nicht, weil der Staat zu viel abschöpft. Wir wollen unser Steuersystem deshalb nicht nur einfacher, sondern auch leistungsfreundlicher machen.“

Direkt nach der Bundestagswahl soll die Werbungskostenpauschale zum 1.1.2018 auf 2000 Euro verdoppelt werden. Dies würde rund zwei Dritteln aller Steuerzahler ersparen, ihre Werbungskosten einzeln zu berechnen. Die Steuerzahler würden damit um rund 7,5 Milliarden Euro entlastet.

In einem zweiten Schritt ab 2019 soll der Steuersatz bei zu versteuernden Jahreseinkommen ab 13.669 Euro von 24 auf 20 Prozent gesenkt werden. Ferner soll der Spitzensteuersatz von 42 Prozent nicht wie jetzt bei 53.666 Euro greifen, sondern erst bei 60.000 Euro. Dadurch flacht sich der sogenannte Mittelstandsbauch ab. Hans Michelbach, stellvertretender MIT-Bundesvorsitzender und Vorsitzender der Mittelstandsunion der CSU: „Früher musste jemand das Zehnfache des Durchschnittseinkommens verdienen, um den Spitzensteuersatz zu zahlen. Heute greift der Spitzensteuersatz schon knapp über dem Durchschnittseinkommen. Deshalb brauchen wir gerade für mittlere Einkommen eine deutliche Entlastung und insgesamt eine geringere Steuerquote.“

In der dritten Stufe 2020 soll der Kinderfreibetrag auf die Höhe des Grundfreibetrags für Erwachsene angehoben werden. Insgesamt würden die drei Stufen Steuerentlastungen von mehr als 30 Milliarden Euro bringen. Wenn das Kindergeld entsprechend dem Grundfreibetrag erhöht würde, kämen weitere rund 7.7 Milliarden Euro hinzu. Mathias Middelberg, Vorsitzender der MIT-Steuerkommission und Mitglied im Bundestagsfinanzausschuss: „Das Konzept ist vor allem auch gerecht, weil es gerade die Normalverdiener und Familien entlastet.“

Für das Jahr 2020 geht die aktuelle Steuerschätzung von rund 135 Milliarden Euro Mehreinnahmen gegenüber dem Jahr 2015 aus. MIT-Chef Linnemann: „Rund ein Drittel der erwarteten Steuermehreinnahmen muss der Staat für Entlastungen der Steuerzahler verwenden."

Auf den Internetseiten der MIT:

MIT-Steuerkonzept (pdf, 116 kB)

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