Handwerk fordert Bürokratieabbau im Steuerrecht

Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V., Pressemitteilung vom 5.7.2018

Zur Abstimmung im Bundesrat am 6. Juli 2018 zum „Bürokratieabbau im Steuerrecht“, zur „Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland – Schritte zu einer modernen wettbewerbsfähigen Unternehmensbesteuerung“ und zur „Steuerlichen Entlastung der deutschen Wirtschaft“ erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:

„Das Handwerk fordert den Bundesrat auf, den Entschließungsanträgen von Bayern und Nordrhein-Westfalens für die Reform der Unternehmensbesteuerung zuzustimmen, um eine Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts zu gewährleisten und den Wirtschaftsstandort Deutschland für die Zukunft wettbewerbsfähig zu machen.

Die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag bedeuten steuerpolitisch weitgehend Stillstand. Bayern und Nordrhein-Westfalen haben die Notwendigkeit einer Reform der Unternehmensbesteuerung erkannt und entsprechende Entschließungsanträge in den Bundesrat eingebracht. Wir appellieren an die Länder, insbesondere die Anträge zur Anhebung der Wertgrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von derzeit 800 Euro auf 1.000 Euro im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes III anzunehmen. Eine Anhebung der Wertgrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro ist seit Jahren eine Kernforderung des ZDH, da gleichzeitig die sogenannte Poolabschreibung entfallen und die Betriebe von erheblichem bürokratischen Aufwand entlastet würden.

Darüber hinaus hält das Handwerk es auch für unerlässlich, die Thesaurierungsbegünstigung bei Personenunternehmen zu modernisieren und die Anrechnung von Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anzupassen, um deutschen Betrieben im internationalen Wettbewerb wieder mehr Luft für notwendige Investitionen zu lassen. So wie die Thesaurierungsbegünstigung derzeit ausgestaltet ist, nutzen die Betriebe sie als Instrument bisher kaum. Dadurch läuft das Ziel, die Bildung von Eigenkapital bei Personenunternehmen zu erleichtern und so Zukunftsinvestitionen zu stärken, bislang ins Leere. Auch die Belastung mit Gewerbesteuer ist in den vergangenen Jahren aufgrund gestiegener Gewerbesteuer-Hebesätze der Kommunen und eine Erweiterung der Hinzurechnungen stetig gestiegen. Hier bedarf es dringend einer Korrektur.“
 

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