Skip to main content
  • SIS-Datenbank Steuerrecht

    Kann Ihre Steuerrechts-Datenbank,
    was unsere SIS-Datenbank kann?

    • » Online und/oder Offline mit monatlicher Update-DVD
    • » Über 130.000 Urteile und Erlasse, durchgehend mit Leitsätzen
    • » Vollelektronische Handbücher ESt/LSt, KSt, GewSt, USt, AO

    » Einen Monat kostenlos testen

Die Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. - informiert: Wie viel außergewöhnliche Belastung ist zumutbar?

Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. – 25. Mai 2016, Pressemitteilung

Einige private Ausgaben lassen sich in der Einkommensteuererklärung als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen: „Vorausgesetzt, sie sind zwangsläufig“, erklärt Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V): „Das heißt, es liegen rechtliche Gründe dafür vor oder die Kosten sind im Rahmen eines unabwendbaren Ereignisses entstanden, etwa durch Krankheit, Tod, Unfälle oder andere schwierige Situationen.“

Die Finanzbehörden machen dabei aber durchaus feine Unterschiede: „Belastungen besonderer Art“, wie etwa der Unterhalt für bedürftige Personen, sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen absetzbar. Oder sie können, wie Aufwendungen aufgrund einer Behinderung, durch Pauschbeträge ausgeglichen werden. „Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art“ dagegen, zum Beispiel Krankheits- oder Kurkosten, können nach Abzug von Versicherungserstattungen der Höhe nach unbegrenzt in der Steuererklärung beantragt werden. „Von der Summe dieser außergewöhnlichen Belastungen zieht das Finanzamt jedoch zunächst die so genannte zumutbare Belastung ab“, so die Lohi-Steuerexpertin. Was bedeutet das konkret?

Als „zumutbar“ definiert der Gesetzgeber den Betrag, von dem er annimmt, dass der Steuerzahler ihn alleine, ohne staatliche Entlastung, tragen kann. Dieser  wird individuell auf der Basis von Einkommen und Familienstand errechnet. Zwei Beispiele zur Veranschaulichung:

  • Ein Ehepaar mit zwei Kindern hat für das Jahr 2015 außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 3.500 Euro geltend gemacht. Die Familie verfügte im gleichen Jahr über Gesamteinkünfte in Höhe von 59.000 Euro. Der Gesetzgeber hält in diesem Fall eine außergewöhnliche Belastung von 2.360 Euro, das entspricht 4 Prozent der Gesamteinkünfte, für zumutbar. Folglich erhält das Paar aufgrund der außergewöhnlichen Belastung einen steuerwirksamen Abzug in Höhe 1.140 Euro.
  • Hätte eine alleinstehende Rentnerin mit 12.000 Euro Gesamteinkünften die gleiche außergewöhnliche Belastung zu tragen, würde ihr der Fiskus eine Belastung in Höhe von 600 Euro, das entspricht 5 Prozent ihrer Gesamteinkünfte, zumuten. Demnach würden ihr für die außergewöhnliche Belastung 2.900 Euro angerechnet.

„Da die zumutbare Belastung jedes Jahr aufs Neue überschritten werden muss, sollte man versuchen möglichst viele außergewöhnliche Belastungen, etwa eine Kur, die Anschaffung einer Brille und eine Zahnsanierung, in einem Jahr zu bündeln“, empfiehlt Gudrun Steinbach.

Stichtag für die Steuererklärung ist der 31. Mai

Ganz wichtig: Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2015 müssen bis spätestens 31. Mai 2016 beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Eine verspätete Abgabe kann unter Umständen teuer werden.  „Wer einen Steuerberater beauftragt hat oder Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein ist, hat sieben Monate länger Zeit“, betont die Steuerexpertin von der Lohi: „Die Abgabefrist verlängert sich in diesen Fällen automatisch bis zum 31. Dezember.“

Mehr Infos gibt es in den Beratungsstellen der Lohi und unter www.lohi.de.

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 330 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 560.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Konditionen
  • Online-Datenbank schon ab 32,00 € inkl. USt

    » MEHR

  • Notiz-Funktion
  • Wow!
    Notiz-Funktion in der SIS-Datenbank!

    » MEHR

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR