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Reform der Erbschaftsteuer: Finanzministerkonferenz beschließt Anrufung des Vermittlungsausschusses

Finanzministerium Schleswig-Holstein, Pressemitteilung vom 30.6.2016

Die Finanzministerinnen und -minister der Länder haben heute in einer Sondersitzung des Finanzausschusses des Bundesrats die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen. Die erst am vergangenen Freitag durch die Regierungsfraktionen eingefügten weiteren Begünstigungen für Unternehmenserbschaften sollen einer grundlegenden Überprüfung unterzogen werden, weil sie in der Summe zu einer Überprivilegierung von unternehmerischen Großerbschaften führen. Damit wäre sowohl der Gerechtigkeitsaspekt verletzt, als auch die Gefahr einer erneuten Verfassungswidrigkeit gegeben.

Finanzministerin Monika Heinold: „Natürlich muss es Ausnahmeregelungen geben, wenn es um Unternehmenserbschaften geht. Diese Ausnahmen rechtfertigen sich aber einzig und allein über den Erhalt von Arbeitsplätzen und Fortführung des Betriebes, dessen Substanz nicht angetastet werden darf. Interessenpolitik darf nicht dazu führen, dass die Erbschaftsteuer wegen Überprivilegierung Einzelner erneut in die Verfassungswidrigkeit rutscht. Das wäre für die Betriebe ein Desaster, weil es ihnen erneut an Rechtssicherheit fehlen würde. Für den Gesetzgeber wäre es eine Blamage, wenn er zum vierten Mal vom Verfassungsgericht getadelt würde. Das Signal an die Bürgerinnen und Bürger, dass Erben hoher unternehmerischer Vermögen nicht angemessen in die Pflicht genommen werden, würde den Gerechtigkeitsgedanken einer gleichmäßigen Besteuerung verletzen.“

Finanzministerin Heinold hatte bereits frühzeitig ihre Zweifel und ihre Enttäuschung über die Neuregelungen geäußert. In ihrer Rede im Bundestag am vergangenen Freitag hatte sie dafür geworben, auf Grundlage des Eckpunkteplans des Bundesfinanzministers Dr. Schäuble eine Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat zu suchen.
 
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