Europäische Staatsanwaltschaft nimmt am 1. Juni ihre Arbeit auf

Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/21/2591 vom 26. Mai 2021

Die Kommission hat heute offiziell bestätigt, dass die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) am 1. Juni ihre Arbeit aufnehmen wird.

Die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Kommission Věra Jourová erklärte hierzu: „Wir sind jetzt auf der Zielgeraden: In Kürze werden wir die erste jemals geschaffene unabhängige EU-Einrichtung in Betrieb nehmen, die gegen den EU-Haushalt gerichtete Straftaten untersucht und verfolgt. Ab dem 1. Juni werden europäische Staatsanwälte unter der starken Führung von Laura Kövesi gegen Kriminelle vorgehen und dafür sorgen, dass kein Euro mehr durch Korruption oder Betrug verloren geht.“

Didier Reynders, Kommissar für Justiz, fügte hierzu: „Mit der Inbetriebnahme der Europäischen Staatsanwaltschaft wird ein neues Kapitel in der Geschichte der europäischen Integration aufgeschlagen. Die Hauptaufgabe dieser EU-Einrichtung besteht darin, EU-Gelder im gemeinsamen Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger vor Kriminellen zu schützen. Sie wird die Umsetzung von „NextGenerationEU“ mit Argusaugen beobachten, um sicherzustellen, dass die Gelder in vollem Umfang für die wirtschaftliche Erholung von der Krise verwendet werden.“

Die EUStA ist für strafrechtliche Ermittlungen über gegen den EU-Haushalt gerichtete Straftaten und diesbezügliche Strafverfolgungsmaßnahmen zuständig. Sie ist die erste jemals geschaffene supranationale Staatsanwaltschaft. Sie führt Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zu folgenden gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Betrugsdelikten und anderen Straftaten durch:

  • Betrug im Zusammenhang mit Ausgaben und Einnahmen,
  • betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit MwSt.-Abgaben, die mit zwei oder mehr Mitgliedstaaten verbunden sind und einen Gesamtschaden von mindestens 10 Mio. EUR verursachen,
  • Geldwäsche von Vermögen, das aus gegen den EU-Haushalt gerichteten Betrugsdelikten stammt,
  • Bestechung, Bestechlichkeit und Veruntreuung zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU,
  • Mitwirkung in einer kriminellen Vereinigung, deren Handlungen sich vornehmlich auf die Begehung von Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts konzentrieren.

Diese neue Einrichtung der Union kann auch alle sonstigen widerrechtlichen Handlungen untersuchen und verfolgen, die mit einer gegen den EU-Haushalt gerichteten Straftat untrennbar verbunden sind.

Die EUStA wird ihre Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in voller Unabhängigkeit von der Kommission und anderen Organen und Einrichtungen der EU sowie den Mitgliedstaaten durchführen. Sie wird die Arbeit anderer EU-Stellen wie dem OLAF, Eurojust und Europol ergänzen und mit diesen sowie mit den zuständigen Behörden jener Mitgliedstaaten, die sich nicht an der supranationalen Staatsanwaltschaft beteiligen, zusammenarbeiten. Auf längere Sicht wird die EUStA voraussichtlich etwa 3000 Fälle jährlich untersuchen.

Hintergrund

Die EUStA wurde durch die Verordnung (EU) 2017/1939 vom 12. Oktober 2017 eingerichtet. Sie wird aus dem EU-Haushalt finanziert und ist die erste supranationale Staatsanwaltschaft, die befugt ist, strafrechtliche Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen durchzuführen. Im Rahmen ihrer derzeitigen Zusammensetzung nehmen 22 Mitgliedstaaten der EU an der „verstärkten Zusammenarbeit“ teil. Die EUStA wird von der Europäischen Generalstaatsanwältin Laura Codruța Kövesi geleitet, hat ihren Hauptsitz in Luxemburg und setzt sich aus je einem europäischen Staatsanwalt je teilnehmendem Mitgliedstaat und sonstigen Bediensteten zusammen. Zusätzlich bilden delegierte europäische Staatsanwälte in den Mitgliedstaaten einen festen Bestandteil dieser unabhängigen Einrichtung.

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