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Mehrwertsteuer: Europäische Kommission begrüßt Annahme neuer Instrumente zur Betrugsbekämpfung in der EU

Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/18/3868 vom 22. Juni 2018

Die Kommission begrüßt, dass die EU-Mitgliedstaaten heute in der Frage der neuen Instrumente zur Schließung von Steuerlücken im EU-Mehrwertsteuersystem eine politische Einigung erzielt haben. Diese Lücken können zu umfangreichem Mehrwertsteuerbetrug führen, der die nationalen Haushalte der EU-Mitgliedstaaten jedes Jahr 50 Mrd. EUR kostet.
Die neuen Maßnahmen, die von der Kommission im November 2017 vorgeschlagen worden sind, sollen das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten stärken, damit diese mehr Informationen austauschen können, und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Steuerbehörden und den Strafverfolgungsbehörden fördern. Nach ihrem Inkrafttreten können Mitgliedstaaten mehr sachdienliche Informationen austauschen und im Kampf gegen kriminelle Organisationen, einschließlich Terroristen, enger zusammenarbeiten.

Dazu Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll: „Die heute vereinbarten neuen Bestimmungen bestätigen den Willen der Mitgliedstaaten, das Problem des Mehrwertsteuerbetrugs gemeinsam zu bewältigen. Die EU erzielt echte Fortschritte in Richtung eines EU-Mehrwertsteuersystems, das seinen Zweck erfüllt und Kriminellen Einhalt gebietet. Insgesamt wird das Paket von Vorschlägen der Kommission, zu denen diese Bestimmungen gehören, einen großen Einfluss auf Mehrwertsteuerbetrug und positive Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen und die Haushalte der EU-Länder haben.

Die neuen Bestimmungen stärken die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und ermöglichen es ihnen, Mehrwertsteuerbetrug – auch Online-Betrug – rascher und effizienter zu bekämpfen. Statt der manuellen Verarbeitung von Daten sollen IT-Systeme verstärkt genutzt werden. Mehrwertsteuerinformationen und Erkenntnisse über organisierte Banden, die für die schwersten Fälle von Mehrwertsteuerbetrug verantwortlich sind, werden nun den EU-Strafverfolgungsbehörden systematisch mitgeteilt. Schließlich stellt eine verbesserte Koordinierung der Ermittlungen zwischen den Steuerverwaltungen und Strafverfolgungsbehörden auf nationaler und EU-weiter Ebene sicher, dass diese schnelllebigen kriminellen Tätigkeiten schneller und effektiver verfolgt und bekämpft werden. Die neuen Maßnahmen werden unsere Fähigkeit entscheidend verbessern, Betrüger, die Steuereinnahmen zu ihrem eigenen Vorteil unterschlagen, ausfindig zu machen und hart gegen sie vorzugehen.

Nächste Schritte

Die neuen Regeln über die Zusammenarbeit werden nach ihrer Unterzeichnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft. Da die Umsetzung des automatisierten Zugangs zu den von den Zollbehörden erfassten Informationen und zu Fahrzeugregistern neue technologische Entwicklungen erfordert, wird ihre Anwendung bis zum 1. Januar 2020 aufgeschoben.

Hintergrund

Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen werden der Vorschlag der Kommission für eine weitreichende Reform des EU-Mehrwertsteuersystems vom Oktober 2017 und der Mehrwertsteuer-Aktionsplan – „Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum“ vom April 2016 umgesetzt.

Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem spielt eine wichtige Rolle im EU-Binnenmarkt. Die Mehrwertsteuer ist eine bedeutende und wachsende Einnahmequelle in der EU. Im Jahr 2015 betrugen die Mehrwertsteuereinnahmen mehr als 1 Bio. EUR (d. h. 7 % des BIP der EU). Darüber hinaus stellt die Mehrwertsteuer eine Eigenmittelquelle der EU dar.

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