Skip to main content
  • SIS-Datenbank Steuerrecht

    Kann Ihre Steuerrechts-Datenbank,
    was unsere SIS-Datenbank kann?

    • » Online und/oder Offline mit monatlicher Update-DVD
    • » Über 130.000 Urteile und Erlasse, durchgehend mit Leitsätzen
    • » Vollelektronische Handbücher ESt/LSt, KSt, GewSt, USt, AO

    » Einen Monat kostenlos testen

Hans-Böckler-Stiftung: Rechtsgutachten - Tarifautonomie durch Steuervorteile stärken

Studie sieht Entlastungseffekt von 1,2 bis 1,6 Milliarden Euro

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 23.10.2018

Die Tarifautonomie ist einer der Grundpfeiler der deutschen Wirtschaft, da sind sich Sozialpartner, Politiker und Wissenschaftler einig. Doch in den vergangenen Jahren ist die Tarifbindung stark gesunken. Die Politik sollte Anreize für mehr Tarifverträge setzen – zum Beispiel durch Steuerfreibeträge für Gewerkschaftsmitglieder in tarifgebundenen Betrieben. Damit würde der „überragenden Bedeutung der Tarifautonomie für die Wirtschafts- und Sozialordnung“ Rechnung getragen, schreibt Prof. Dr. Martin Franzen, Rechtswissenschaftler an der Ludwig-Maximilians-Universität München, in einem neuen Gutachten. Zudem würden Arbeitnehmer spürbar entlastet und tarifgebundene Arbeitgeber hätten ein gutes Argument beim Werben um Fachkräfte, so der Professor für Arbeitsrecht.

Nur wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Augenhöhe miteinander verhandeln, können sie einen Tarifvertrag abschließen, mit dem beide Seiten gut leben können. Entscheidend dafür ist, dass sie über eine starke Verhandlungsposition und eine breite Mitgliederbasis verfügen. Hier ist auch die Politik gefordert. Sie sollte die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband oder einer Gewerkschaft fördern. Das könnte zum Beispiel durch steuerliche Vorteile geschehen, erklärt Franzen in seinem Gutachten für das Hugo-Sinzheimer-Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Vor allem auf der Arbeitnehmerseite sind nach Ansicht des Juraprofessors größere Anreize gerechtfertigt.

Hintergrund: Von einem Tarifvertrag profitieren in der Regel alle Beschäftigten eines tarifgebundenen Arbeitgebers – auch diejenigen, die nicht Mitglied in einer Gewerkschaft sind. Zwar sind Differenzierungsklauseln möglich, die dafür sorgen, dass einzelne Leistungen nur bestimmten Arbeitnehmern zugutekommen. Dem sind aber enge rechtliche Grenzen gesetzt. Zudem steht die Arbeitgeberseite solchen Klauseln meist skeptisch gegenüber. In der Praxis kommen Differenzierungsklauseln nur selten vor. Das bedeutet: Für die Arbeitnehmer macht es im Grunde keinen Unterschied, ob sie Mitglied einer Gewerkschaft sind oder nicht. „Als Anreizinstrument für den Beitritt von Arbeitnehmern in eine Gewerkschaft fällt der Tarifvertrag vollständig aus“, konstatiert Franzen.

Der Arbeitsrechtler schlägt vor, das Steuerrecht zu nutzen, um die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband attraktiver zu machen. Im Kern geht es bei seinem Vorschlag darum, einen Teil des tarifgebundenen Lohns bei Gewerkschaftsmitgliedern steuerfrei zu stellen. Der Freibetrag solle sich an dem Drei- bis Vierfachen des üblichen Gewerkschaftsbeitrags bei durchschnittlichen Einkommen orientieren – und damit etwa 1300 bis 1700 Euro pro Jahr betragen. Gewerkschaftsmitglieder, die bei einem tarifgebundenen Arbeitgeber beschäftigt sind, würden damit „von nicht unerheblichen Steuervorteilen profitieren“. Auch die tarifgebundenen Arbeitgeber hätten etwas davon, so Franzen: Sie könnten damit werben, dass die bei ihnen beschäftigten Gewerkschaftsmitglieder über ein höheres Nettoeinkommen verfügen als bei anderen Unternehmen. Insbesondere beim Werben um begehrte Fachkräfte dürfte das ein gutes Argument sein.

Einfaches Verfahren im Rahmen der Steuererklärung
Der einzelne Arbeitnehmer könnte die Steuerbefreiung einfach im Rahmen seiner Steuererklärung geltend machen, zeigt der Rechtswissenschaftler. Er müsste dazu eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft vorlegen sowie die Entgeltabrechnungen, aus denen hervorgeht, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist und gegebenenfalls in welcher Höhe es sich um tarifgebundenes Arbeitsentgelt handelt. Dadurch wäre gewährleistet, dass der Arbeitgeber nichts über die Gewerkschaftsmitgliedschaft einzelner Arbeitnehmer erfährt.

„Die Steuerprivilegierung rechtfertigt sich aus der überragenden Bedeutung der Tarifautonomie für die Gestaltung der Wirtschafts- und Sozialordnung Deutschlands“, schreibt Franzen. Die hierdurch verursachten Steuerausfälle seien für den Staat verkraftbar. Der Berechnung des Experten zufolge würde der Fiskus jährlich 1,2 bis 1,6 Milliarden Euro weniger einnehmen. Auf der anderen Seite hätten dadurch gerade Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen einen „spürbaren Entlastungseffekt“.

Weitere Informationen:

Martin Franzen:
Stärkung der Tarifautonomie durch Anreize zum Verbandsbeitritt (pdf), HSI-Schriftenreihe Band 27.
 
  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Konditionen
  • Online-Datenbank schon ab 32,00 € inkl. USt

    » MEHR

  • Notiz-Funktion
  • Wow!
    Notiz-Funktion in der SIS-Datenbank!

    » MEHR

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR