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Bremer Senat beschließt Entschließungsantrag zur Einführung einer Übergewinnsteuer

Freie Hansestadt Bremen - Der Senator für Finanzen, Pressemitteilung vom 31.5.2022

Der Bremer Senat hat sich in seiner Sitzung heute (Dienstag, 31. Mai 2022) mit einem Entschließungsantrag zur befristeten Einführung einer Übergewinnsteuer befasst. Dieser soll in der Bundesratssitzung am 10. Juni 2022 eingebracht werden. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, einen Vorschlag für eine entsprechende rechtliche Grundlage zur befristeten Erhebung einer solchen Übergewinnsteuer für das Jahr 2022 vorzulegen. Insbesondere im Energiesektor angefallene, krisenbedingte Übergewinne sollen einer Steuer bzw. Abgabe unterworfen werden.

Hintergrund sind die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelösten, gravierenden Verwerfungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten. Der damit einhergehende Preisanstieg bei Lebensmitteln und Energie mindert die private Kaufkraft und trifft vor allem sozial schwache Bevölkerungsgruppen sowie eine Vielzahl von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen.

Bund und Länder geben ihrerseits Milliarden aus, um die Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger zumindest teilweise zu reduzieren. Die Finanzierung dieser Entlastungspakete belasten dabei die öffentlichen Haushalte zu einem Zeitpunkt, an dem die Folgen der Corona-Krise noch nicht annähernd bewältigt sind. Zugleich war zu beobachten, dass einzelne Branchen in einem hohen Maß ihre Gewinne auch gegenüber dem Vorkrisenniveau steigern konnten. Dabei waren diese Gewinnsteigerungen häufig nicht Resultat verstärkten wirtschaftlichen Handelns oder von Investitionen, sondern resultieren allein aus den Verwerfungen der wirtschaftlichen Märkte in Folge der Krisen. So sind in den letzten Monaten beispielsweise die Spritpreise weit stärker gestiegen, als es die Rohölpreis rechtfertigen würden. Die Mineralölkonzerne verzeichnen seit Beginn des Krieges Rekordgewinne.

Vor diesem Hintergrund hat auch aktuell die EU-Kommission vorgeschlagen, außerordentliche Gewinne befristet zu versteuern.

Der Bremer Senat sieht es infolgedessen als gerechtfertigt an, befristet einen Teil der so erzielten Übergewinne mit einer Steuer bzw. Abgabe zu belegen, um damit einen Beitrag zur Finanzierung der staatlichen Entlastungsmaßnahmen zu leisten.

Dazu Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte: „Es darf nicht sein, dass einige Unternehmen allein auf Grund kriegsbedingter Preissteigerungen Milliarden zusätzlich verdienen, während Bund und Länder Milliarden zusätzlich aufwenden müssen, um die von den Preissteigerungen besonders betroffenen Privathaushalte und Firmen zu unterstützen. Deshalb ist es nur gerecht, Übergewinne von Unternehmen, die ausschließlich kriegsbedingt sind, zumindest teilweise abzuschöpfen und zur Finanzierung der staatlichen Entlastungspakete heranzuziehen. Der Bund muss hierfür die rechtlichen Grundlagen schaffen und sich für ein koordiniertes Vorgehen auf europäischer Ebene einsetzen.“

Finanzsenator Dietmar Strehl: „Die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine sind für viele Menschen hier im Land deutlich spürbar. Insbesondere steigende Energiepreise machen den Menschen zu schaffen. Die Bundesregierung hat verschiedene Entlastungspakete beschlossen, um diese Sorgen zu lindern. Die öffentlichen Haushalte geraten dadurch allerdings extrem unter Druck. Bremen muss im laufenden Jahr rund 60 Millionen Euro für die Energiepauschale und den Familienbonus aufbringen. Es ist legitim und gerecht, dass Unternehmen, die in der Krise hohe Gewinne verzeichnen, an den Kosten beteiligt werden. Daher setzt sich Bremen für die zeitlich befristete Übergewinnsteuer ein.“

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