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Frankreich schränkt Bon-Pflicht ein

Deutscher Bundestag, Kurzmeldung vom 30.4.2020 (hib 449/2020)

Die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbons in Frankreich wird eingeschränkt. Nach Angaben der Bundesregierung in der Antwort (19/18393 [pdf]) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17675 [pdf]) gilt die Belegausgabepflicht in Frankreich vom 1. September 2020 an nicht für Kassenbelege unter zehn Euro. Ab dem 1. September 2021 wird die Grenze auf 20 Euro erhöht und zum 1. Januar 2022 auf 30 Euro. In Frankreich müssten Kassen oder die Kassensoftware seit dem 1. Januar 2018 zertifiziert sein, damit eine Manipulation der Daten nicht mehr möglich sei.

Die in Deutschland eingeführte Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen sieht die Regierung als Bestandteil zur Herstellung fairer Chancen im Wettbewerb an, da Möglichkeiten von unversteuerten Umsätzen erschwert würden. Unabhängig hiervon könne anstelle eines Papierbelegs ein elektronischer Beleg erstellt werden, wenn die Kundin beziehungsweise der Kunde zustimme. Dadurch könnten unnötige Papierbelege vermieden werden.

Die elektronische Ausgabe von Belegen ist für die Bundesregierung zukunftsweisend. Neben der Belegausgabepflicht sei gleichzeitig die Möglichkeit zur Befreiung von der Belegausgabepflicht aus Zumutbarkeitsgründen eingeräumt worden. Nach Angaben der Bundesregierung obliegt die Befreiung von der Belegausgabepflicht dem jeweils zuständigen Finanzamt, das im jeweiligen Einzelfall prüfe, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen würden. Als Voraussetzungen genannt werden "persönliche oder sachliche Härte".

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