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Finanzämter in Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen wahren Weihnachtsfrieden

Weihnachtsfrieden für Brandenburgs Steuerpflichtige
Finanzministerin Lange: „Nicht nur in Zeiten von Corona ein guter Rat: Nutzen Sie die elektronische Steuererklärung“

Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg, Pressemitteilung vom 102/2020 vom 21.12.2020

Wie in den vergangenen Jahren werden die Finanzämter im Land Brandenburg vom 23. bis einschließlich 30. Dezember keine Vollstreckungsmaßnahmen bei Steuerpflichtigen mit Steuerrückständen durchführen. „Unterm Weihnachtsbaum werden Steuerrückstände nicht vollstreckt. Das ist die gute Tradition des Weihnachtsfriedens, der während der Festtage gilt“, sagte heute Finanzministerin Katrin Lange in Potsdam. Ausnahmen davon gebe es nur, wenn durch diese Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall zum Beispiel durch Verjährung drohen würde.

Die Service- und Informationsstellen der Finanzämter im Land sind für den Publikumsverkehr seit Beginn des zweiten Corona-Lockdown am 16. Dezember 2020 geschlossen. Steuerpflichtige und Unternehmen können natürlich auch weiterhin ihre steuerlichen Angelegenheiten klären. Die Finanzämter sind zu den gewohnten Zeiten unverändert per Telefon, Fax und Brief oder über elektronische Kommunikationswege zu erreichen. Nur am 28., 29. und 30. Dezember 2020 gilt in den Finanzämtern eine Betriebsruhe. Das heißt, die Finanzämter sind im Zeitraum vom 24. Dezember 2020 bis einschließlich den 1. Januar 2021 für die Steuerpflichtigen nicht per Telefon erreichbar.

Auch unabhängig von den geltenden Einschränkungen empfehle ich den Steuerpflichtigen, die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten mit ihrem Finanzamt zu nutzen“, ergänzte die Finanzministerin. „Das Webportal „Mein ELSTER“ unter www.elster.de und auch andere Softwarehersteller bieten hier neben der elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen schon viele weitere Angebote. Die elektronische Kommunikation ist sicher, schnell und erreicht direkt die zuständige Stelle im Finanzamt. Dies ist nicht nur in Corona-Zeiten von Vorteil.

Allgemeine Informationen zur Erreichbarkeit der Service- und Informationsstellen der Finanzämter im Land Brandenburg finden Sie unter:

https://finanzamt.brandenburg.de

Mehr Informationen zum Online-Finanzamt ELSTER gibt es unter www.elster.de

Niedersächsische Finanzämter wahren den Weihnachtsfrieden

Niedersächsisches Finanzministerium, Presseinformation vom 17.12.2020

Die niedersächsischen Finanzämter wahren auch in diesem Jahr den sogenannten Weihnachtsfrieden und verzichten in der Weihnachtszeit auf einzelne Maßnahmen, die von den Bürgerinnen und Bürger als besonders belastend  werden könnten. In der kommenden Woche werden grundsätzlich keine Außenprüfungen angekündigt oder durchgeführt und keine strafrechtlichen Vorladungen und Mitteilungen übersandt.

Hiervon sind allerdings Ausnahmen zulässig, wenn im Einzelfall aus zwingenden Gründen, etwa wegen drohender Verjährung, eine solche Maßnahme doch getroffen werden muss.

Im Interesse aller pünktlichen Steuerzahler werden auch weiterhin rückständige Steuerforderungen angemahnt und vollstreckt. Steuerbescheide werden ebenfalls weiterhin bekannt gegeben, was auch die Verzögerung von Steuererstattungen verhindert.

"Mit dem Weihnachtsfrieden tragen die niedersächsischen Finanzämter der besonderen Bedeutung des Weihnachtsfests Rechnung. Gerade in diesem Jahr halte ich die Möglichkeit, eine Woche inne zu halten und zur Ruhe zu kommen, für wichtig", so der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers.

In Anbetracht der stark gestiegenen Zahl von Corona-Neuinfektionen haben die Finanzämter in Niedersachsen ihre Türen bis auf Weiteres für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen, wobei in begründeten Einzelfällen nach telefonischer Terminvereinbarung persönliche Rücksprachen möglich bleiben.

Sollen Einsprüche, Anträge auf Fristverlängerung, Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen, die Änderung der Adresse, die Änderung der Bankverbindung oder sonstige Mitteilungen an das Finanzamt übermittelt werden, wird empfohlen, hierfür das Verfahren ELSTER zu verwenden.

Selbstverständlich kann daneben auch weiterhin per Telefon, Telefax oder mittels Brief Kontakt mit dem Finanzamt aufgenommen werden.

Die Kontaktdaten zu den niedersächsischen Finanzämtern sind unter folgendem Link abrufbar: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzaemter-in-niedersachsen-66958.html

Weihnachtsfrieden für die sächsischen Steuerzahler

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Medieninformation vom 20.12.2020

Auch in diesem Jahr werden die 24 sächsischen Finanzämter den Weihnachtsfrieden einhalten. Finanzminister Hartmut Vorjohann hat seine Behörden angewiesen, die sächsischen Bürgerinnen und Bürger in der Weihnachtszeit nicht mit Maßnahmen zu belasten, die als unpassend  werden könnten.
Daher verzichten die Finanzämter in der Zeit vom 23. Dezember 2020 bis einschließlich Neujahr unter anderem auf Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen. Ausnahmen vom Weihnachtsfrieden sind nur zugelassen, wenn durch die Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall (z. B. wegen Verjährung) drohen würde.

Steuerbescheide können dagegen weiterhin versandt werden, damit Steuern ohne Verzögerungen festgesetzt und gegebenenfalls erstattet werden können. Bereits fällige Steuern müssen auch während der Weihnachtszeit pünktlich entrichtet werden. Andernfalls können Säumniszuschläge entstehen.

Thüringer Finanzministerin Heike Taubert ordnet „Weihnachtsfrieden“ an. Keine belastende Post vom Finanzamt in der Zeit vom 22. bis 26. Dezember.

Thüringer Finanzministerium, Medieninformation vom 21.12.2020

„Die Thüringer Finanzverwaltung achtet auch dieses Jahr die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. So wird in dieser Zeit keine belastende Post versendet.

Die Thüringer Finanzämter wahren den so genannten „Weihnachtsfrieden“ auf Anordnung der Thüringer Finanzministerin. In diesem Jahr bezieht sich der „Weihnachtsfrieden“ auf die Tage vom 22. Dezember bis zum 26. Dezember.

„Bürgerinnen und Bürger sollen in den Weihnachtstagen eine besinnliche Zeit ohne Gedanken an steuerliche Belastungen genießen“, sagt Ministerin Heike Taubert und ergänzt: „Auch der Weihnachtsfrieden gehört zu einer bürgerfreundlichen Verwaltung. Ich möchte an dieser Stelle betonen: Die Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer zahlt pünktlich ihre Steuern und trägt somit solidarisch zum Gemeinwohl in unserem Staat bei.“

Die Thüringer Finanzbehörden sind veranlasst, in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen vorzunehmen und auch keine Vollstreckungen durchzuführen. Bürgerinnen und Bürger werden in dieser Zeit nicht beim Finanzamt vorgeladen. Auch bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agieren die Finanzämter sehr zurückhaltend: Bußgeldbescheide und Vollstreckungen werden unterlassen, ebenso werden keine Nachrichten bei Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens versandt.

Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch zugelassen, etwa um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden. Steuerbescheide hingegen werden wie auch im Vorjahr in der Zeit des „Weihnachtsfriedens“ versandt. Damit werden einerseits Steuererstattungen nicht verzögert und andererseits dem Gebot der rechtzeitigen Erhebung von Haushaltseinnahmen Rechnung getragen.

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