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Die Steuereinnahmen des Bundes und der Länder im Haushaltsjahr 2021

Bundesministerium der Finanzen, Auszug aus dem Monatsbericht Januar 2022

  • Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden (ohne Gemeindesteuern) stiegen im Haushaltsjahr 2021 gegenüber dem Haushaltsjahr 2020 um insgesamt 11,5 Prozent auf 761,0 Mrd. Euro. Dieser außergewöhnlich kräftige Zuwachs war auf den pandemiebedingten Rückgang im Vorjahr zurückzuführen.
  • Die Gemeinschaftsteuern hatten mit 626,0 Mrd. Euro oder 82,3 Prozent den größten Anteil am Gesamtergebnis. Gegenüber dem Vorjahr stiegen sie um 15,0 Prozent beziehungsweise 81,8 Mrd. Euro. Hierzu trugen insbesondere die Steuern vom Umsatz (+31,3 Mrd. Euro) sowie einkommens- und gewinnabhängige Steuerarten wie Körperschaftsteuer (+17,9 Mrd. Euro), veranlagte Einkommensteuer (+13,4 Mrd. Euro) und Lohnsteuer (+9,1 Mrd. Euro) bei.
  • Die Bundessteuern gingen gegenüber dem Vorjahr um 7,1 Prozent zurück. Sie hatten mit 98,2 Mrd. Euro einen Anteil von 12,9 Prozent am Gesamtergebnis, die Ländersteuern mit 31,6 Mrd. Euro (+13,8 Prozent gegenüber Vorjahr) einen Anteil von 4,2 Prozent.

Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne Gemeindesteuern) im Haushaltsjahr 2021

Die Corona-Pandemie hatte im Jahr 2020 zu einem deutlichen Einbruch der Wirtschaftsleistung in Deutschland geführt (preisbereinigtes Bruttoinlandsprodukt (BIP): -4,6 Prozent im Jahr 2020). Aufgrund dessen sowie der steuerlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie waren die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden (ohne Gemeindesteuern)1 im Haushaltsjahr 2020 deutlich um 7,3 Prozent zurückgegangen. Nach den Einschränkungen zum Jahresbeginn setzte im Frühjahr 2021 eine spürbare wirtschaftliche Erholung ein, sodass die Wirtschaftsleistung im Jahresdurchschnitt 2021 wieder um 2,7 Prozent anstieg (vergleiche Artikel zur konjunkturellen Entwicklung in dieser Ausgabe). In – für die Entwicklung der Steuereinnahmen relevanterer – nominaler Rechnung war der Rückgang des BIP 2020 mit 3,0 Prozent indes schwächer als der im Jahr 2021 folgende Anstieg mit 5,8 Prozent. In der Folge stiegen auch die Steuereinnahmen insgesamt wieder merklich an, von 682,4 Mrd. Euro im Haushaltsjahr 2020 um 78,6 Mrd. Euro beziehungsweise 11,5 Prozent auf 761,0 Mrd. Euro (s. a. Tabelle 1).

Entwicklung der Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2021
Steuereinnahmen nach ErtragshoheitHaushaltsjahr
in Mrd. Euro
Veränderung
gegenüber Vorjahr
20212020in Mrd. Euroin %
Gemeinschaftsteuern 626,0 544,2 +81,8 +15,0
Bundessteuern 98,2 105,6 -7,5 -7,1
Ländersteuern 31,6 27,8 +3,8 +13,8
Zölle 5,1 4,7 +0,4 +8,2
Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) 761,0 682,4 +78,6 +11,5

Differenzen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Tabelle 1

Dabei stiegen die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern gegenüber dem Haushaltsjahr 2020 um 15,0 Prozent auf 626,0 Mrd. Euro. Das Aufkommen der Bundessteuern verringerte sich um 7,1 Prozent auf 98,2 Mrd. Euro. Die Zolleinnahmen stiegen deutlich um 8,2 Prozent oder 0,4 Mrd. Euro auf 5,1 Mrd. Euro. Auch die Ländersteuern konnten einen deutlichen Zuwachs von 13,8 Prozent auf 31,6 Mrd. Euro verzeichnen.

Gemeinschaftsteuern

Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz lag im Haushaltsjahr 2021 bei 250,8 Mrd. Euro und hatte mit 40,1 Prozent den größten Anteil an den Gemeinschaftsteuern in Höhe von insgesamt 626,0 Mrd. Euro. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2020 stieg das Umsatzsteueraufkommen im Jahr 2021 dabei um 31,3 Mrd. Euro beziehungsweise 14,3 Prozent. Das Aufkommen aus der Binnenumsatzsteuer erhöhte sich um 11,2 Prozent auf 187,6 Mrd. Euro und das Aufkommen aus der Einfuhrumsatzsteuer um 24,4 Prozent gegenüber dem Jahr 2020 auf 63,2 Mrd. Euro. Zum Anstieg des Aufkommens im Vorjahresvergleich trug neben der wirtschaftlichen Erholung insbesondere die niedrige Vorjahresbasis bei, da mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt worden war. Die Verteilung des Aufkommens zwischen Binnenumsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer war zudem gegenüber dem Vorjahr davon beeinflusst, dass der Warenhandel mit dem Vereinigten Königreich seit Anfang des Jahres 2021 keinen Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) mehr darstellt und somit für Importe Einfuhrumsatzsteuer anfällt. Demgegenüber wurde mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz der Fälligkeitstermin der Einfuhrumsatzsteuer für Einfuhren im Dezember 2020 vom Januar 2021 auf den Februar 2021 verschoben, wodurch das Einfuhrumsatzsteueraufkommen im Haushaltsjahr 2021 um einen Fälligkeitstermin vermindert ist.

Das Lohnsteueraufkommen brutto lag im Haushaltsjahr 2021 mit 270,4 Mrd. Euro um 3,7 Prozent über dem Ergebnis des Haushaltsjahres 2020. Insbesondere der Rückgang des Kurzarbeitsvolumens, das die lohnsteuerabzugspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter verringert hatte, trug zum Anstieg des Aufkommens bei. Dazu kam, dass die Arbeitslosigkeit im Jahresverlauf 2021 spürbar wieder sank und die Beschäftigung stieg. Vom Bruttolohnsteueraufkommen abzuziehen war das aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlte Kindergeld. Im Jahr 2021 wurde nochmals ein Kinderbonus zur Milderung von Belastungen für Familien durch die Pandemie in Höhe von 150 Euro pro Kind gezahlt ‑ nach bereits 300 Euro pro Kind im Vorjahr. Zudem wurde ab dem 1. Januar 2021 das Kindergeld um 15 Euro je Kind erhöht. Die Kindergeldzahlungen stiegen so im Jahr 2021 um 1,3 Prozent auf 49,8 Mrd. Euro und verringerten für sich genommen das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen. Des Weiteren waren die Aufwendungen für die Altersvorsorgezulage vom Bruttolohnsteueraufkommen abzuziehen. Diese sanken im Haushaltsjahr 2021 um 4,5 Prozent auf 2,2 Mrd. Euro. Alles in allem stieg das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen im Haushaltsjahr 2021 um 4,4 Prozent auf 218,4 Mrd. Euro.

Die veranlagte Einkommensteuer verzeichnete im Haushaltsjahr 2021 Bruttoeinnahmen in Höhe von 84,6 Mrd. Euro, was einem Anstieg von 14,8 Prozent gegenüber dem Jahr 2020 entsprach. Die Abzugsbeträge von Investitions- und Eigenheimzulage beeinflussten das Ergebnis aufgrund des Auslaufens der Förderung nur noch unerheblich. Die erstmals im Jahr 2021 gewährte Forschungszulage hatte mit rund 313.000 Euro ebenfalls nur eine geringe betragsmäßige Relevanz. Wesentlich bedeutender waren die aus dem Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer gezahlten Erstattungen an veranlagte Arbeitnehmer: Diese verringerten sich um 16,6 Prozent auf 12,3 Mrd. Euro. Unter Berücksichtigung der Abzugsbeträge ergaben sich Kasseneinnahmen der veranlagten Einkommensteuer im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 72,3 Mrd. Euro, was einen Anstieg um 22,7 Prozent gegenüber dem Haushaltsjahr 2020 entsprach. Auch in diesem Anstieg spiegelte sich die deutliche wirtschaftliche Erholung im Jahresverlauf 2021 wider.

Ähnlich verhielt es sich bei der Körperschaftsteuer, die maßgeblich von der Gewinnentwicklung der Unternehmen abhängt. Das Bruttoaufkommen stieg hierbei im Haushaltsjahr 2021 um 73,7 Prozent auf 42,1 Mrd. Euro. Mit der gegenüber dem Vorjahr wieder deutlich verbesserten wirtschaftlichen Situation zeigte sich im Jahr 2021 auch eine deutliche Steigerung der Vorauszahlungen und somit ein deutlicher Anstieg im Steueraufkommen, nachdem im Vorjahr Maßnahmen zur Stützung der Liquidität der Unternehmen in der Krise wie die Herabsetzungen von Vorauszahlungen für sich genommen das Aufkommen gemindert hatten. Nach Abzug der betragsmäßig geringen Investitionszulage und Forschungszulage ergab sich ein Kassenaufkommen im Haushaltsjahr 2021 von 42,1 Mrd. Euro (+73,6 Prozent gegenüber dem Jahr 2020).

Das Aufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag stieg im Haushaltsjahr 2021 brutto um 23,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 28,3 Mrd. Euro. Damit wurde der Rückgang im Vorjahr (-6,4 Prozent) überkompensiert. Dieser Rückgang war wahrscheinlich wesentlich darauf zurückzuführen, dass die Unternehmen infolge der Corona-Pandemie zu einer sehr vorsichtigen Dividendenausschüttung tendiert hatten. Vom Bruttoaufkommen abzuziehen sind Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern. Im Ergebnis stieg das Kassenaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag im Haushaltsjahr 2021 um 27,4 Prozent auf 27,4 Mrd. Euro.

Auch das Kassenaufkommen der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge stieg im Haushaltsjahr 2021 deutlich gegenüber dem Jahr 2020 um 48,3 Prozent auf 10,0 Mrd. Euro. Angesichts des nicht maßgeblich veränderten Zinsniveaus kann diese Entwicklung schwerlich aus der Besteuerung der Zinseinkünfte abgeleitet werden. Vielmehr dürften Anleger vor dem Hintergrund der seit den pandemiebedingten Tiefstständen im Frühjahr 2020 merklich aufwärtsgerichteten Kursentwicklung an zentralen Wertpapiermärkten vermehrt Gewinne aus der Anlage von Wertpapieren realisiert haben.

Bundessteuern

Bei den Bundessteuern wurde mit 98,2 Mrd. Euro im Haushaltsjahr 2021 das Vorjahresniveau dagegen um 7,5 Mrd. Euro beziehungsweise 7,1 Prozent unterschritten. Die Energiesteuer war mit einem Aufkommen von 37,1 Mrd. Euro im Haushaltsjahr 2021 die aufkommensstärkste Bundessteuer. Maßgeblich für das Volumen der Energiesteuer war mit 89,2 Prozent der Anteil der Besteuerung des Kraftstoffverbrauchs, insbesondere von Benzin und Diesel. Hier verringerten sich die Steuereinnahmen im Vorjahresvergleich um 1,2 Prozent, was u. a. die auch im vergangenen Jahr noch spürbar von der Pandemie beeinflusste Mobilität widerspiegelte. Das Aufkommen aus der Energiesteuer auf Heizöl verringerte sich um 27,8 Prozent; dasjenige auf Erdgas stieg um 10,2 Prozent. Im Ergebnis war bei der Energiesteuer ein Rückgang von 1,4 Prozent gegenüber dem Haushaltsjahr 2020 zu verzeichnen. Die Tabaksteuer verzeichnete im Haushaltsjahr 2021 einen Anstieg der Einnahmen um 0,6 Prozent auf 14,7 Mrd. Euro. Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag wiesen einen Rückgang um 41,0 Prozent auf 11,0 Mrd. Euro auf. Dieser resultierte aus der Abschaffung des Solidaritätszuschlags für rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahlerinnen und -zahler. Der Rückgang wurde durch den Anstieg der Bemessungsgrundlagen – der Lohnsteuer, der veranlagten Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge und der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag (s. o.) – etwas verringert. Das Kraftfahrzeugsteueraufkommen stieg im Haushaltsjahr 2021 leicht um 0,2 Prozent auf 9,5 Mrd. Euro. Bei der Versicherungsteuer ergab sich im Jahr 2021 mit +2,9 Prozent ein Zuwachs im Steueraufkommen gegenüber dem Jahr 2020 auf 15,0 Mrd. Euro. Die Luftverkehrsteuer stieg um 93,7 Prozent gegenüber dem Haushaltsjahr 2020, in dem der weltweite Luftverkehr in Folge der Corona-Pandemie zwischenzeitlich nahezu zum Erliegen gekommen war. Damit lag die Luftverkehrsteuer aufgrund der pandemiedingt immer noch beeinträchtigten Flugaktivität aber noch mehr als 50 Prozent unterhalb des Vorkrisenniveaus aus dem Jahr 2019. Weitere zum Gesamtaufkommen der Bundessteuern beitragende Steuerarten verzeichneten im Haushaltsjahr 2021 folgende prozentuale Veränderungen gegenüber dem Vorjahr und Einnahmen: Stromsteuer +2,0 Prozent auf 6,7 Mrd. Euro, Alkoholsteuer -6,7 Prozent auf 2,1 Mrd. Euro, Schaumweinsteuer -15,9 Prozent auf 0,3 Mrd. Euro sowie Kaffeesteuer -0,2 Prozent auf 1,1 Mrd. Euro.

Ländersteuern

Das Aufkommen der Ländersteuern nahm im Haushaltsjahr 2021 gegenüber dem Vorjahr deutlich um 13,8 Prozent auf 31,6 Mrd. Euro zu. Dies war im Wesentlichen auf die starken Anstiege der Grunderwerbsteuer um 14,2 Prozent auf 18,3 Mrd. Euro und der Erbschaftsteuereinnahmen um ebenfalls 14,2 Prozent auf 9,8 Mrd. Euro zurückzuführen. Weitere Zuwächse verzeichneten zudem die Rennwett- und Lotteriesteuern um 14,1 Prozent auf 2,3 Mrd. Euro. Hier wirkte sich die Einführung der neuen Steuerarten – Online-Pokersteuer und Virtuelle Automatensteuer – aufkommenssteigernd aus. Des Weiteren stieg das Biersteueraufkommen um 3,2 Prozent auf 0,6 Mrd. Euro und das Feuerschutzsteueraufkommen um 5,3 Prozent auf 0,5 Mrd. Euro.

Entwicklung der Steuereinnahmen in den einzelnen Quartalen

Ein Blick auf die Ergebnisse der einzelnen Quartale des Haushaltsjahres 2021 zeigt unterjährig unabhängig von der Ertragshoheit das gleiche Bild. Da sich die Corona-Pandemie in den Steuereinnahmen erst ab dem 2. Quartal 2020 gezeigt hatte, verzeichneten die Steuern dementsprechend im 1. Quartal 2021 deutliche Rückgänge oder – wie im Fall der Ländersteuern – den geringsten Anstieg gegenüber dem Vorjahr. In den folgenden drei

Quartalen waren dagegen teils merkliche Erholungseffekte gegenüber dem Vorjahr erkennbar – beziehungsweise bei den Bundessteuern wesentlich geringere Rückgänge –, wobei im 3. Quartal 2021 der Zuwachs bei allen Steuern (außer den Bundessteuern) am geringsten und der Rückgang bei den Bundessteuern am stärksten ausfiel.

Entwicklung der Steuereinnahmen in den einzelnen Quartalen 2021
in Mrd. Euro
Steuereinnahmen nach Ertragshoheit1. Quartal2. Quartal3. Quartal4. QuartalJahr
Gemeinschaftsteuern 141,4 143,4 161,3 179,9 626,0
Veränderung 2021 gegenüber 2020 in % -4,6 24,3 20,1 23,1 15,0
Bundessteuern 21,7 23,2 23,5 29,8 98,2
Veränderung 2021 gegenüber 2020 in % -11,4 -1,3 -9,5 -5,9 -7,1
Ländersteuern 7,8 7,4 7,8 8,6 31,6
Veränderung 2021 gegenüber 2020 in % 4,7 16,9 15,2 19,1 13,8
Zölle (EU) 1,1 1,3 1,3 1,5 5,1
Veränderung 2021 gegenüber 2020 in % -5,5 11,4 6,6 19,4 8,2
Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) 172,0 175,2 193,9 219,8 761,0
Veränderung 2021 gegenüber 2020 in % -5,2 19,7 15,2 18,0 11,5

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Tabelle 2

Verteilung der Steuereinnahmen auf die Ebenen

Im Haushaltsjahr 2021 fielen bei Bund, Ländern und Gemeinden die Steuereinnahmen höher aus als im Vorjahr (s.a. Tabelle 3). Basis dieser Entwicklung war der Anstieg bei den Gemeinschaftsteuern. Die Verteilung der Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2021 auf Bund, EU, Länder und Gemeinden und die Veränderungen gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum sind in Tabelle 3 dargestellt. Unterschiede im relativen Anstieg zwischen Bund und Ländern ergeben sich dabei aus der unterschiedlichen Entwicklung von Bundessteuern und Ländersteuern. Darüber hinaus wirken sich über Festbeträge vom Bund auf Länder und Gemeinden übertragene Umsatzsteuereinnahmen auf die Verteilung aus. Auch im Jahr 2021 erhielten Länder und Gemeinden auf diesem Weg z.B. Kompensationsleistungen des Bundes für die temporäre Absenkung der Umsatzsteuersätze im 2. Halbjahr 2020 sowie den Kinderbonus 2021, wenngleich sich die übertragenen Festbeträge gegenüber dem Vorjahr insgesamt verringerten (s.a. Bericht zur Steuerschätzung im Monatsbericht Dezember 2021).

Verteilung der Steuereinnahmen auf die Ebenen
EbenenHaushaltsjahr
in Mrd. Euro
Veränderung
gegenüber Vorjahr
20212020in Mrd. Euroin %
Bund1 313,7 283,1 30,6 10,8
Länder1 355,1 316,3 38,8 12,3
Gemeinden2 38,2 32,8 5,4 16,5
EU 54,0 50,1 3,9 7,7
Zusammen 313,7 283,1 30,6 10,8

Differenzen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich.
1 Nach Bundesergänzungszuweisungen.
2 Lediglich Gemeindeanteil an Einkommensteuer, Abgeltungsteuer und Steuern vom Umsatz.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Tabelle 3

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Rubrik „Steuerschätzung & Steuereinnahmen“


1) Über die Einnahmen aus Gemeindesteuern berichtet das Statistische Bundesamt vierteljährlich. Diese Einnahmeergebnisse werden in der Fachserie 14 „Finanzen und Steuern“, Reihe 4 „Steuerhaushalt“ im Rahmen eines Gesamtüberblicks über die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden veröffentlicht. Diese Daten stehen regelmäßig drei Monate nach Quartalsende zur Verfügung. Der Artikel bezieht sich daher ausschließlich auf die Steuereinnahmen ohne Gemeindesteuern.

Quelle: bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2022/01/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-2-steuereinnahmen-2021.html

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