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BdSt: Wir fordern wirkliche Entlastungen für 2017!

BdSt kritisiert die minimalen Steuersenkungspläne der Bundesregierung

Bund der Steuerzahler, Pressemitteilung 09.09.2016

Das ist zu wenig! „In Wahrheit handelt es sich auch nicht um Steuersenkungen, sondern um pures Verfassungsrecht“, sagt BdSt-Präsident Reiner Holznagel zu den Plänen der Bundesregierung. Die angekündigte Erhöhung des Grundfreibetrags bringt den Bürgern nur rund drei Euro mehr im Monat – dies hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) ausgerechnet. Der Gesetzgeber ist dazu verpflichtet, den Grundfreibetrag sowie den Kinderfreibetrag regelmäßig anzupassen, um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen.

Bei der angekündigten Entlastung von insgesamt 6,3 Milliarden Euro für die Jahre 2017 und 2018 dürfte es sich aber nur um das absolute Anpassungsminimum handeln, betont der BdSt. Bei der historisch guten Einnahmesituation von Bund, Ländern und Kommunen ist ein mutigerer Entlastungsschritt drin! „Vor allem der Abbau des leidigen Solidaritätszuschlags würde die Bürger endlich spürbar entlasten.“

Immerhin soll das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werden und auch die ungerechte kalte Progression erfassen. Dann würde die Entlastung bereits auf der Gehaltsabrechnung für den Monat Januar 2017 stehen. In den Vorjahren hatte der Gesetzgeber die erforderlichen Anpassungen so spät vorgenommen, dass die Steuererleichterung erst Mitte des Jahres bei den Bürgern ankam. Zudem mussten dann jeweils die Lohnabrechnungen rückwirkend bis zum Jahresanfang korrigiert werden. Dieser enorme Aufwand bleibt Arbeitnehmern und Arbeitgebern erspart, wenn die Regierungskoalition das Versprechen auf schnelle Umsetzung einhält.

Zum Hintergrund
Die Bundesregierung ist verpflichtet, alle zwei Jahre einen Existenzminimumbericht anfertigen zu lassen und umzusetzen. In diesem Bericht wird errechnet, welcher Betrag den Bürgern steuerfrei bleiben muss. Der Grundfreibetrag sowie der Kinderfreibetrag müssen dann entsprechend angepasst werden. Regelmäßig hebt die Regierung bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags aus sozialpolitischen Gründen auch das Kindergeld an. Zudem hatte der Bundestag im Jahr 2010 entschieden, dass gemeinsam mit dem Existenzminimumbericht ein Bericht über das Ausmaß der kalten Progression vorgelegt werden soll.

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