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Mutmaßlicher Schweizer Steuerspion aufgeflogen - DSTG verurteilt nachrichtendienstliche Methoden gegen deutsches Finanzpersonal

Deutsche Steuer-Gewerkschaft, Pressemitteilung 05.05.2017

Nachdem bekannt geworden war, dass ein mutmaßlicher Agent der Schweiz deutsche Steuerbeamte ausspioniert haben soll, übt die Deutsche Steuer-Gewerkschaft heftige Kritik. Ihr Bundesvorsitzender, Thomas Eigenthaler, erklärte (4. Mai) gegenüber verschiedenen Medien und gegenüber der Nachrichtenagentur dpa: „Das ist ein unglaublicher Vorgang, der uns alle empört.“ Heftige Kritik übte Eigenthaler auch am Verhalten Schweizer staatlicher Dienststellen: „So etwas macht man zwischen befreundeten Nachbarstaaten nicht.“ Eigenthaler reagierte damit auf Berichte, wonach es zumindest zu einer Billigung der nachrichtendienstlichen Spionage durch Schweizer Behörden gekommen sein soll. Auch ein ausdrücklicher Anstiftungsauftrag erscheint derzeit nicht ausgeschlossen.

Gleichzeitig erinnerte Eigenthaler daran, dass es im Zusammenhang mit Steuer-CD-Ankäufen zu Haftbefehlen der Schweizer Justiz im Jahr 2012 gekommen war. Er rief die deutsche Justiz deshalb dazu auf, „den Spieß nun umzudrehen“. Eigenthaler wörtlich: „Wenn es Anhaltspunkte für ein strafbares nachrichtendienstliches Verhalten weiterer Schweizer Verantwortlicher gibt, so muss jetzt mit internationalen Haftbefehlen reagiert werden.“ Zugleich wies der DSTG-Vorsitzende darauf hin, dass die deutschen Steuerfahnder nicht eigenmächtig, sondern in dienstlichem Auftrag handelten. Sie erfüllten Aufträge ihrer Finanzminister und seien schon deshalb nicht persönlich verantwortlich. Die Schweiz müsse den international vorgesehenen Rechtsweg einhalten und dürfe keine Selbstjustiz in Form agentenmäßiger Spionage ausüben. „Dies geht gar nicht“, so der empörte Gewerkschaftschef gegenüber der Presse. Der ganze Vorgang werfe im Übrigen einen dunklen Schatten auf die sogenannte „Weißgeldstrategie“ Schweizer Banken. Die DSTG rufe dazu auf, endlich die fiskalische Realität des Jahres 2017 zur Kenntnis zu nehmen, die von Transparenz und Datenaustausch gekennzeichnet sei und nicht von undurchsichtigen Methoden.

Eigenthaler lobte erneut, das konsequente Handeln des NRW-Finanzministers Norbert Walter-Borjans im Zusammenhang mit CD-Ankäufen. „Der Ankauf von CD-Daten ist sowohl rechtlich geboten wie auch aus moralischen Gründen gerechtfertigt.“ Es gehe um Steuergerechtigkeit, so dass der Staat seine Hände nicht in den Schoß legen könne, sondern alle rechtlich zulässigen Mittel zur Aufklärung von Steuersachverhalten ausschöpfen dürfe. Schützenswert seien nicht diejenigen, die sich beim Steuerzahlen in die Büsche schlagen würden, sondern die ehrlichen Steuerzahler. Diese müssten sonst die Zeche zahlen und wären damit die Dummen. Steuerhinterziehung dürfe sich nicht lohnen.

Hintergrund des Vorganges ist, dass es seit knapp 10 Jahren zu Ankäufen von Steuerdaten durch die deutsche Finanzverwaltung, hauptsächlich durch die Behörden in NRW, kommt. Der Ankauf und die Verwertung dieser Daten ist nach deutschem Recht zulässig, während Schweizer Behörden vom Gegenteil ausgehen. In der Folge kam es zu zahlreichen Selbstanzeigen sowie zu milliardenschweren Steuernachforderungen und Hinterziehungszinsen zugunsten des deutschen Fiskus.

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