Nach Ansicht von EuGH-Generalanwalt Pitruzzella ist das Urteil des Gerichts über die Steuervorbescheide (tax rulings) Irlands gegenüber Apple aufzuheben

Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemitteilung Nr. 171/23 vom 9. November 2023
Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-465/20 P | Kommission / Irland u. a.

Durch ein „tax ruling“ können Unternehmen bei der Steuerverwaltung einen Vorbescheid über die bei ihnen anzuwendende steuerliche Behandlung erhalten. 1991 und 2007 erließ Irland zwei „tax rulings“ in Bezug auf zwei Gesellschaften des Apple-Konzerns (Apple Sales International - ASI und Apple Operations Europe -AOE), die nach irischem Recht gegründet worden waren, jedoch nicht in Irland steueransässig sind. Mit den „tax rulings“ wurde die Methode gebilligt, die ASI und AOE zur Bestimmung der in Irland aus der Tätigkeit ihrer irischen Zweigniederlassungen zu versteuernden Gewinne vorgeschlagen hatten. 2016 kam die Europäische Kommission zu dem Ergebnis, dass die „tax rulings“ dadurch, dass sie von dem zu versteuernden Ergebnis die Gewinne aus der Nutzung der von ASI und AOE gehaltenen Lizenzen des geistigen Eigentums ausgeschlossen hätten, diesen Gesellschaften zwischen 1991 und 2014 eine rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe gewährt hätten, die dem Apple-Konzern als Ganzes zugutegekommen sei, und ordnete gegenüber Irland deren Rückforderung an. 2020 hat das Gericht auf eine von ASI und AOE erhobene Klage hin den Beschluss der Kommission für nichtig erklärt, da die Kommission nicht dargetan habe, dass ein Vorteil vorliege, der sich aus dem Erlass der „tax rulings“ ergebe1. Die Kommission beantragt beim Gerichtshof die Aufhebung des Urteils des Gerichts.

In seinen Schlussanträgen schlägt Generalanwalt Giovanni Pitruzzella dem Gerichtshof vor, das Urteil aufzuheben und den Fall an das Gericht zur erneuten Entscheidung in der Sache zurückzuverweisen.

Nach Ansicht des Generalanwalts sind dem Gericht eine Reihe von Rechtsfehlern insoweit unterlaufen, als es befunden habe, dass die Kommission nicht hinreichend dargetan habe, dass die von ASI und AOE gehaltenen Lizenzen des geistigen Eigentums und die zugehörigen Gewinne, die durch den Verkauf von Apple-Produkten außerhalb der USA erzielt worden seien, zu steuerlichen Zwecken den irischen Zweigniederlassungen zugewiesen werden müssten. Ferner habe das Gericht das Vorliegen und die Folgen einiger methodischer Fehler, die die „tax rulings“ dem Beschluss der Kommission zufolge aufgewiesen haben, unzutreffend gewürdigt. Daher sei eine erneute Würdigung durch das Gericht erforderlich.

1 Urteil vom 15. Juli 2020, T-778/16, Irland/Kommission und T-892/16 Apple Sales International und Apple Operations Europe/Kommission (vgl. auch die Pressemitteilung Nr. 90/20).

HINWEIS: Die Schlussanträge sind für den Gerichtshof nicht bindend. Aufgabe der Generalanwältin oder des Generalanwalts ist es, dem Gerichtshof in völliger Unabhängigkeit einen Entscheidungsvorschlag für die betreffende Rechtssache zu unterbreiten. Die Richterinnen und Richter des Gerichtshofs treten nunmehr in die Beratung ein. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet.

HINWEIS: Beim Gerichtshof kann ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel gegen ein Urteil oder einen Beschluss des Gerichts eingelegt werden. Das Rechtsmittel hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Ist das Rechtsmittel zulässig und begründet, hebt der Gerichtshof die Entscheidung des Gerichts auf. Ist die Rechtssache zur Entscheidung reif, kann der Gerichtshof den Rechtsstreit selbst entscheiden. Andernfalls verweist er die Rechtssache an das Gericht zurück, das an die Rechtsmittelentscheidung des Gerichtshofs gebunden ist.

Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den Gerichtshof nicht bindet.
Der Volltext der Schlussanträge wird am Tag der Verlesung auf der Curia-Website veröffentlicht.

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Konditionen
  • Online-Datenbank schon ab 32,00 € inkl. USt

    » MEHR

  • Notiz-Funktion
  • Wow!
    Notiz-Funktion in der SIS-Datenbank!

    » MEHR

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR