Skip to main content
  • SIS-Datenbank Steuerrecht

    Kann Ihre Steuerrechts-Datenbank,
    was unsere SIS-Datenbank kann?

    • » Online und/oder Offline mit monatlicher Update-DVD
    • » Über 130.000 Urteile und Erlasse, durchgehend mit Leitsätzen
    • » Vollelektronische Handbücher ESt/LSt, KSt, GewSt, USt, AO

    » Einen Monat kostenlos testen

FG Hamburg: Umsatzsteuer für Geldspielgeräte ist rechtmäßig

Finanzgericht Hamburg weist Klage einer Spielhallenbetreiberin ab

Finanzgericht Hamburg 22. Juli 2014, Pressemitteilung

Der 3. Senat des Finanzgerichts Hamburg hat mit Urteil vom 15. Juli 2014 entschieden, dass die Erhebung von Umsatzsteuer auf den Betrieb von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit unionsrechtskonform und verfassungsgemäß ist.

Die Klägerin des Verfahrens betrieb im Streitjahr 2010 in sieben Spielhallen in Norddeutschland „Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit“. Neben der Spielvergnügungsteuer wurde die Klägerin auch zur Zahlung von Umsatzsteuer herangezogen, berechnet auf der Grundlage des monatlich erfassten Bestandes der Gerätekassen.

Die Klägerin hat sich an das Finanzgericht Hamburg gewandt, denn ihrer Meinung nach ist der Betrieb der Spielgeräte nach der maßgeblichen Richtlinie der Europäischen Union von der Umsatzsteuer zu befreien. Die Besteuerung verstoße auch gegen zu beachtende unions-rechtliche Grundsätze der Umsatzsteuer.

Auf der Grundlage der von ihm eingeholten Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 24.10.2013, C-440/12 = SIS 13 30 52) hält der 3. Senat – anders als die Klägerin – die Umsatzbesteuerung des Betriebs von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit für unionsrechtskonform. Auch wenn die Spieleverordnung den Betreibern die Preisgestaltung vorgebe, sei die Steuer abwälzbar, denn sie resultiere aus den Kasseneinnahmen des Betreibers und werde damit letztlich durch den Kunden getragen. Die Kasseneinnahmen entsprächen dem umsatzsteuerrechtlichen Preis der Leistung und seien damit eine geeignete Bemessungsgrundlage. Die Besteuerung werde ferner dem umsatzsteuerlichen Neutralitätsgrundsatz gerecht, obwohl die Umsatzsteuer bei öffentlich zugelassenen Spielbanken in voller Höhe auf die bei ihnen erhobene Spielbankenabgabe angerechnet werde. Im Verhältnis zu den steuerbefreiten Glücksspielen (insbesondere Bingo- und Rubbellose) sei eine Gleichbehandlung nicht geboten, weil sich diese Glücksspiele aus Sicht des Verbrauchers wesentlich von dem Automatenspiel unterschieden.

Der 3. Senat hat in seinem Urteil (Az.: 3 K 207/13) die Revision nicht zugelassen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil die unterlegene Klägerin hiergegen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof erheben kann.

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Konditionen
  • Online-Datenbank schon ab 32,00 € inkl. USt

    » MEHR

  • Notiz-Funktion
  • Wow!
    Notiz-Funktion in der SIS-Datenbank!

    » MEHR

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR