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Bayerisches LfSt: Trennung der Entgelte bei Veräußerung von Print- und ePaper-Abonnement einer Zeitung bzw. von gedrucktem Buch und ebook zu einem Gesamtverkaufspreis

Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 12.6.2014, S 7200.1.1-21/4 St33

Im Zusammenhang mit dem BMF-Schreiben vom 28.11.2013 (BStBl 2013 I S. 1594 = SIS 13 31 21) zur Trennung der Entgelte bei Abgabe mehrerer unterschiedlich zu besteuernder Leistungen zu einem pauschalen Gesamtverkaufspreis, wurde die Frage thematisiert, ob im Fall der Abgabe eines Abonnements einer gedruckten Zeitung (Druckerzeugnis: 7 %) bei gleichzeitiger Einräumung des Zugangs zum ePaper (auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistung: 19 %) der Zeitung bzw. bei Abgabe eines gedruckten Buchs bei gleichzeitiger Einräumung des Zugangs zum eBook eine Aufteilung des Entgelts vorgenommen werden müsse.
Hierzu gilt nach einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Juni 2014 an diverse Verbände Folgendes:

1. Einheitlichkeit der Leistung

Wird neben der Abgabe einer gedruckten Zeitung bzw. eines gedruckten Buchs auch gleichzeitig der elektronische Zugang zum ePaper bzw. zum eBook eingeräumt, ist zu prüfen, ob von einer einheitlichen Leistung oder aber von mehreren getrennt zu beurteilenden selbständigen Leistungen auszugehen ist. Es ist das Wesen des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, um festzustellen, ob der Unternehmer dem Abnehmer mehrere selbständige Hauptleistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt. Dabei ist auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen (vgl. Abschnitt 3.10 Absatz 1 UStAE).

In der Regel ist jede Lieferung und jede sonstige Leistung als eigene selbständige Leistung zu betrachten. Deshalb können zusammengehörige Vorgänge nicht bereits als einheitliche Leistung angesehen werden, weil sie einem einheitlichen wirtschaftlichen Ziel dienen. Wenn mehrere, untereinander gleich zu wertende Faktoren zur Erreichung dieses Ziels beitragen und aus diesem Grund zusammengehören, ist die Annahme einer einheitlichen Leistung nur gerechtfertigt, wenn die einzelnen Faktoren so ineinandergreifen, dass sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten. Dass die einzelnen Leistungen ggf. auf einem einheitlichen Vertrag beruhen und für sie evtl. ein Gesamtentgelt entrichtet wird, reicht ebenfalls noch nicht aus, um sie umsatzsteuerrechtlich als eine Einheit zu betrachten. Entscheidend ist der wirtschaftliche Gehalt der erbrachten Leistungen. Die dem Leistungsempfänger aufgezwungene Koppelung mehrerer Leistungen allein führt nicht zu einer einheitlichen Leistung (vgl. Abschnitt 3.10 Absatz 2 UStAE).

Die Möglichkeit der Nutzung eines ePapers bzw. eines eBooks stellt keine Nebenleistung zur Hauptleistung "Lieferung einer gedruckten Zeitung" bzw. "Lieferung eines gedruckten Buchs" dar. Vielmehr stellt die Bereitstellung von ePapers bzw. eBooks für den Leistungsempfänger einen eigenständigen Zweck dar und wird weder in Abrundung noch in Ergänzung der Lieferung der Zeitung bzw. des Buchs erbracht. Durch das zusätzlich zur Verfügung gestellte ePaper bzw. das eBook wird es z. B. Familienangehörigen ermöglicht, unabhängig von räumlichen Gegebenheiten jederzeit auf das elektronisch zur Verfügung gestellte Medium zuzugreifen.

Im Ergebnis handelt es sich bei der Einräumung eines zusätzlichen Zugangs zum ePaper bzw. zum eBook neben der Abgabe der gedruckten Zeitung bzw. des gedruckten Buchs um eine eigenständige, gesondert zu würdigende Leistung in Form einer sonstigen Leistung i. S. v. § 3 Absatz 9 Satz 1 UStG, die auf elektronischem Weg erbracht wird.

2. Bemessungsgrundlage, Steuersatz

Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen nach dem Entgelt bemessen. Die Steuer beträgt nach § 12 Absatz 1 UStG für jeden Umsatz grundsätzlich 19 % der Bemessungsgrundlage. Nach § 12 Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. Nummer 49 der Anlage 2 zu § 12 Absatz 2 Nr. 1 und 2 UStG ermäßigt sich die Steuer auf 7 % für Lieferungen von Büchern, Zeitungen und anderen Erzeugnissen des grafischen Gewerbes unter den weiteren dort genannten Voraussetzungen. Damit unterliegt die Abgabe einer gedruckten Zeitung bzw. eines gedruckten Buchs grundsätzlich dem ermäßigten Steuersatz, die Einräumung des Zugangs zum ePaper bzw. zum eBook hingegen dem allgemeinen Steuersatz.

2.1 Bemessungsgrundlage bei Einräumung des Zugangs gegen gesondertes Entgelt

Hat der Leistungsempfänger für die zusätzliche Einräumung des Zugangs zum ePaper bzw. zum eBook ein gesondertes Entgelt zu entrichten, ist dieses die Bemessungsgrundlage für die insoweit an den Leistungsempfänger erbrachte sonstige Leistung. Eine Aufteilung des bei Gesamtwürdigung aller erbrachten Leistungen eingeräumten Rabatts für den Zugang zum ePaper bzw. zum eBook ist nicht vorzunehmen. Maßgeblich ist vielmehr das zwischen den Vertragsparteien insoweit vereinbarte Entgelt.

2.2 Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei Einräumung des Zugangs im Rahmen eines Gesamtverkaufspreises

Wird der Zugang zum ePaper bzw. eBook ohne ein gesondert berechnetes Entgelt eingeräumt, ist der Gesamtverkaufspreis nach Maßgabe von Abschnitt 10.1 Absatz 11 UStAE aufzuteilen. Danach ist grundsätzlich das Verhältnis der Einzelverkaufspreise maßgebend; andere gleich einfache Methoden sind jedoch zulässig, soweit sie zu sachgerechten Ergebnissen führen. Hierbei ist zu beachten, dass durch das BMF-Schreiben vom 28. November 2013, BStBl I S. 1594, eine bis zum 1. Juli 2014 befristete Nichtbeanstandungsregelung eingeräumt wurde.

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