Zusammenarbeit der Finanzverwaltung in Niedersachsen mit der niederländischen Steuerverwaltung wird intensiviert

Niedersächsisches Finanzministerium Presseinformation vom 27.12.2021

Die vom Niedersächsischen Finanzminister Reinhold Hilbers gemeinsam mit dem Nordrhein-Westfälischen Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper gestartet Initiative mit dem Ziel der Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen mit den Niederlanden hat zum Erfolg geführt. Eine gemeinsame Absichtserklärung zwischen Deutschland und dem Königreich der Niederlande stärkt den Informationsaustausch. Ab dem 01.01.2022 werden dadurch unmittelbare Auskunftsersuchen und Spontanauskünfte auch im Bereich der direkten Steuern zwischen bestimmten Finanzämtern auf niederländischer und deutscher Seite ermöglicht.

Niedersachsen hatte sich in der Vergangenheit immer wieder dafür eingesetzt, die Zusammenarbeit mit dem Königreich der Niederlande im Bereich der direkten Steuern zu stärken. Im Jahr 2019 hatten Hilbers und Lienenkämper persönlich in einem gemeinsamen Brief an den damaligen Bundesfinanzminister Scholz dafür geworben, die Verhandlungen zum Abschluss einer Vereinbarung mit den Niederlanden fortzusetzen und zu intensivieren.

In Zukunft werden in Niedersachsen u.a. acht Veranlagungsfinanzämter im grenznahen Bereich als so genannte „Verbindungsstellen“ fungieren. Bisher erfolgt der Schriftverkehr beim grenzüberschreitenden Auskunftsaustausch im Bereich der direkten Steuern wie der Lohn-, der Einkommen- und der Körperschaftsteuer auf dem offiziellen Dienstweg: Finanzämter – Landesamt für Steuern in Niedersachsen – Bundeszentralamt für Steuern – Ausland. Dies ist in vielen Fällen mit Umwegen und zeitlichen Verzögerungen verbunden.

Der unmittelbare Auskunftsaustausch im Bereich der direkten Steuern ergänzt den seit einigen Jahren schon existierenden direkten Auskunftstausch in Umsatzsteuerfragen. Die direkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Finanzverwaltungen in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen mit der niederländischen Steuerverwaltung wird hierdurch weiter ausgebaut.

Dazu Hilbers: “Ich freue mich, dass die Verhandlungen zwischen Deutschland und den Niederlanden nun endlich zu einem guten Abschluss gebracht werden konnten. Auf diese Weise wird die Ermittlungsarbeit der Finanzämter beiderseits der deutsch-niederländischen Grenze erheblich vereinfacht.

Hintergrund:

Zwischenstaatliche Amtshilfe durch Informationsaustausch im Bereich der direkten Steuern wird beansprucht und gewährt, wenn die Finanzbehörden grenzüberschreitende Sachverhalte nicht angemessen aufklären können, weil sie auf ihr Staatsgebiet beschränkt sind. Der diesbezügliche Schriftverkehr erfolgt grundsätzlich auf dem offiziellen Dienstweg.

Das Bundesfinanzministerium kann einen direkten Informationsaustausch zwischen den Finanzämtern im In- und Ausland zulassen, wenn eine entsprechende zwischenstaatliche Vereinbarung mit dem anderen Staat geschlossen wurde.

Im Verhältnis zu den Niederlanden gab es eine solchen direkten Informationsaustausch zwischen bestimmten grenznahen niederländischen, niedersächsischen und nordrhein-westfälischen Finanzämtern bisher nur im Bereich der Umsatzsteuer. Durch die jetzt geschlossene Vereinbarung werden die Voraussetzungen für einen direkten Auskunftsaustausch zwischen bestimmten grenznahen Finanzämtern auf niederländischer und deutscher Seite auch für den Bereich der direkten Steuern geschaffen.

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