Besteuerung von Photovoltaik-Anlagen: Bundesregierung setzt Länderforderungen um

Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 14.9.2022

Bereits im November 2021 hatte sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, steuerliche Hürden bei Anschaffung und Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlage) abzubauen. Niemand soll allein deshalb zum Steuerberater müssen, weil er mit einer Photovoltaik-Anlage einen Beitrag zur Energiewende leistet. Dieses Anliegen beabsichtigt die Bundesregierung nun mit dem Jahressteuergesetz 2022 umzusetzen, das heute vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde.

Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk, Hessens Finanzminister Michael Boddenberg, Baden-Württembergs Finanzminister Dr. Danyal Bayaz, der bayerische Finanzminister Albert Füracker und die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold erklärten: „Es freut uns sehr, dass sich nun auch die Bundesregierung dieses wichtigen Themas annimmt. Gemeinsam können wir durch Vereinfachung und Verzicht auf Steuerbürokratie diejenigen unterstützen, die für Klimaschutz und Energieunabhängigkeit aktiv werden.“

Minister Dr. Marcus Optendrenk ergänzt: „Photovoltaikanlagen leisten einen praktischen Beitrag für eine zuverlässige, unabhängige und nachhaltige Energieversorgung. Mehr machen, weniger Bürokratie – darum geht es jetzt.“

Bei der Ertragsteuer greift der Bund den Appell der Länderkammer auf, den Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen gesetzlich steuerfrei zu stellen. Profitieren sollen Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 Kilowatt (peak). Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze bei 15 Kilowatt (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bisher gibt es lediglich für Anlagen bis 10 Kilowatt (peak) eine Vereinfachungsregel. Aus Sicht der Länder war dies deutlich zu wenig angesichts der Leistung moderner Anlagen.

Hinzu kommen Erleichterungen bei der Umsatzsteuer. Auch dafür hatten sich zuvor einige Länder ausdrücklich stark gemacht und auf eine Berücksichtigung im Jahressteuergesetz gedrängt. Änderungen im EU-Recht machen es nun möglich, Photovoltaik-Anlagen künftig ohne Umsatzsteuer liefern und installieren zu lassen. Insbesondere private Betreiberinnen und Betreiber können ihre neue Anlage so günstiger – nämlich zum Nettopreis – erwerben.

Zwar ist es schon bisher auch bei privaten Photovoltaik-Anlagen möglich, sich die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen. Das bringt aber vergleichsweise viel Bürokratie mit sich. Betreiberinnen und Betreiber müssen sich beim Finanzamt als „normale“ Unternehmer registrieren, den von ihnen selbst verbrauchten oder ins Netz eingespeisten Strom ihrem Finanzamt laufend melden und versteuern. Künftig bleibt dies den Betreiberinnen und Betreibern erspart. Sie können nun ohne finanzielle Nachteile die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, nach der ihre Umsätze ohne steuerliche Folgen bleiben.

„Wenn uns die EU solche Erleichterungen ermöglicht, müssen wir diese Spielräume auch nutzen. Indem wir auf diesem Weg die private Gewinnung von Solarenergie vereinfachen, setzen wir Anreize für den weiteren Ausbau. Gleichzeitig entlasten wir nicht nur Betreiberinnen und Betreiber, sondern auch die Finanzverwaltung“, zeigten sich die Ministerin und die Minister zufrieden und blickten gleichzeitig nach vorne: „Im weiteren Verfahren gilt es nun gemeinsam sicherzustellen, dass mit dem Jahressteuergesetz die Potenziale zum Bürokratieabbau auch tatsächlich ausgeschöpft werden.“

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Konditionen
  • Online-Datenbank schon ab 32,00 € inkl. USt

    » MEHR

  • Notiz-Funktion
  • Wow!
    Notiz-Funktion in der SIS-Datenbank!

    » MEHR

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR