CDU/CSU zum Corona-Steuerhilfegesetz: zu spät, zu wenig

Bundesregierung springt zu kurz

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Pressemitteilung vom 16.2.2022

Am heutigen Mittwoch wird das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Vierten Corona-Steuerhilfegesetz beschließen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der Berichterstatter, Fritz Güntzler:

Antje Tillmann: „Der heute beschlossene Regierungsentwurf zum Vierten Corona-Steuerhilfegesetz hätte früher kommen und weitergehende Maßnahmen enthalten müssen. Aufgrund der starken Inflation müssen wir Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen schnell entlasten.

So sollte die Bundesregierung das Gesetzgebungsverfahren nutzen, um schnellstmöglich die Einkommensteuer an die unerwartet hohe Inflation anzupassen und damit die kalte Progression auszugleichen. Auch muss der fünfte Steuerprogressionsbericht schon im Sommer 2022 vorgelegt werden, anstatt bis zum Herbst zu warten.

Zudem sollte die Bundesregierung endlich die Eigenkapitalbasis der krisengeschlagenen Unternehmen stärken, indem die Thesaurierungsbegünstigung reformiert wird. Bisher nutzen nur Großunternehmen die Thesaurierungsbegünstigung. Vorschläge, sie auch für kleine und mittlere Unternehmen attraktiver zu machen, liegen seit Jahren auf dem Tisch. Im Regierungsentwurf findet sich hierzu jedoch kein Wort.

Dem gleichen Ziel dient auch die Aussetzung der Mindestbesteuerung für Verluste aus den Krisenjahren 2020 bis 2022 beim ertragsteuerlichen Verlustvortrag. Dadurch wäre es den Unternehmen möglich, die aufgelaufenen Verluste für die Zukunft zu heben und so mit Schwung aus der Krise herauszuwachsen.

Abschließend freuen wir uns zwar, dass der Bundesfinanzminister unserer Forderung nach einer Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 nachgekommen ist. Jedoch gilt es auch die Steuerberaterinnen und Steuerberater bei der Abgabefrist für die Steuererklärungen der kommenden Jahre stärker zu entlasten. Für die Steuererklärung 2021 sollte die Abgabefrist auch um sechs Monate auf den 31. August 2023 verlängert werden. Zudem sollten die Abgabefristen für Steuererklärungen in den Jahren ab 2024 so verlängert werden, dass die Abgabefristen jedes Jahr um einen Monat verkürzt werden, bis die Abgabefrist im Jahr 2029 wieder am 28. Februar endet.

Die Bundesregierung fordert etwa mit den anstehenden Grundsteuererklärungen für 36 Mio. Grundstücke in nur vier Monaten von der Branche zu viel in zu kurzer Zeit.“

Fritz Güntzler: „Der Regierungsentwurf zeigt, dass die rote Ampel auf der Bremse steht, anstatt steuerpolitisch Gas zu geben. Statt der angekündigten Superabschreibung will die Bundesregierung lediglich die degressive Abschreibung verlängern. Sie sollte breiter denken und die degressive Abschreibung zu einer wahren Turboabschreibung ausbauen.

Zudem zeigt sich die Bundesregierung auch hinsichtlich des ertragsteuerlichen Verlustrücktrags ambitionslos. Den Unternehmen ist mit einem Verlustrücktrag von zwei Jahren in das verlustreiche Coronajahr 2020 nicht geholfen. Hier bedarf es mindestens eines dreijährigen Rücktragszeitraums in gewinnträchtige Jahre und erhöhter Höchstbetragsgrenzen.

Auch sollte die Bundesregierung die steuerfreie Auszahlung eines Corona-Pflegebonus in Höhe von 3.000 Euro nicht nur für all jene „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Pflegeeinrichtungen – insbesondere Krankenhäusern – zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise“ Das greift zu kurz. Auch Erzieherinnen und Erzieher im Notbetrieb, Bedienstete im Gesundheitsamt bei der Kontaktnachverfolgung oder Steuerberaterinnen und Steuerberater bei den Corona-Hilfsanträgen sind während der Corona-Krise über sich hinausgewachsen und verdienen Anerkennung seitens der Bundesregierung.

Schließlich verkennt die geplante Verlängerung der Homeoffice-Pauschale um ein Jahr die Wirklichkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Viele Beschäftigte haben die Vorzüge flexibler Arbeitsorte kennen- und schätzen gelernt. Deshalb sollte die Homeoffice-Pauschale dauerhaft gewährt werden. Die Bundesregierung ist gut beraten, Steuerpolitik nah am Bürger zu machen und nicht im ministeriellen Elfenbeinturm.“

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