Bundesregierung: Steuergerechtigkeit - Bundesrat ist gefordert

Steuerzahler entlasten - Schweizer Konten besteuern

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 2. November 2012

Von Lohnerhöhungen sollen in erster Linie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren und nicht der Staat. Deshalb will die Bundesregierung die kalte Progression abbauen. Auch soll derjenige, der sein Geld in die Schweiz schafft, genauso viele Steuern zahlen wie in Deutschland. Jetzt liegt es am Bundesrat zuzustimmen.

  • Der Abbau der "kalten Progression" ist gerecht und finanzierbar: Sechs Milliarden Euro bleiben dann dort, wo sie hingehören: bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Bundesregierung will die Wirkung der kalten Progression ab 2014 regelmäßig alle zwei Jahre überprüfen.
  • Mit Inkrafttreten des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens fließen mindestens 1,2 Milliarden Euro in die Kassen von Bund, Ländern und Kommunen zurück. Seriöse Schätzungen gehen sogar von bis zu 10 Milliarden Euro aus. Der Vertrag beseitigt ein jahrzehntelanges Ärgernis und eine grobe Ungerechtigkeit. Mit Inkrafttreten des Abkommens muss jeder, der Gelder in der Schweiz hat, dafür Steuern zahlen. Dies gilt für die Vergangenheit und die Zukunft.

Der Bundestag hat dem Steuerabkommen bereits zugestimmt. Jetzt liegt es am Bundesrat, ob die kalte Progression abgebaut und das deutsch-schweizerische Steuerabkommen Anfang 2013 in Kraft treten können. Bislang verweigert die Mehrheit in der Länderkammer ihre Zustimmung.

Auch die regelmäßige Überprüfung der kalten Progression blockiert der Bundesrat bislang. Dabei belegt die aktuelle Herbst-Steuerschätzung erneut, dass die Progressionseffekte Arbeitnehmer zu sehr belasten. Und sie bestätigt, dass ein Abbau der kalten Progression, die seit 2010 eingetreten ist, auch mit der Haushaltskonsolidierung vereinbar ist.

Weitere Steuererleichterung bringt die Anhebung des Grundfreibetrags für das steuerfreie Existenzminimum von derzeit 8.004 Euro in zwei Schritten auf 8.354 Euro pro Jahr. Das entspricht einer Steigerung um 4,4 Prozent. Diese Erhöhung ist notwendig, weil der jetzige steuerfreie Grundfreibetrag 2013 und 2014 nicht mehr ausreicht, um das Existenzminimum zu sichern. Gleichzeitig werden die Tarifabschnitte um den gleichen Prozentsatz angepasst, damit der Progressionsabbau überall wirken kann.

"Kalte Progression" abschaffen
Mehr Steuergerechtigkeit dank Abkommen mit der Schweiz
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