Grüne: Schluss mit ungerechtem Familienlastenausgleich – ein Umdenken in der Familienpolitik ist dringend geboten

Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion, Pressemitteilung vom 29.7.2020

Anlässlich des Kabinettbeschlusses zum Zweiten Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen, erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

„Die Bundesregierung verschärft die Ungerechtigkeiten in der Familienförderung der vergangenen Jahre weiter. Von den vorgeschlagenen Anpassungen profitieren Familien mit hohem Einkommen schon wieder am meisten. Allein die steuerlichen Vorteile beim Kinderfreibetrag gegenüber dem Kindergeld können im Monat für viele Familien 50 Euro und mehr ausmachen. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass Familien mit hohem und sehr hohem Einkommen mehr erhalten, als die Familien, die auf die Unterstützung besonders angewiesen sind. Insbesondere arme Familien haben von den steuerlichen Anpassungen und den Erhöhungen des Kindergeldes keinen Cent. Bei ihnen werden die vereinbarten Erhöhungen mit anderen Leistungen verrechnet. Kinderarmut bekämpft man so nicht.

Die Familienförderung gehört vom Kopf auf die Füße gestellt. Es ist an der Zeit, die Familienförderung insgesamt neu aufzustellen. Schluss mit dem Drei-Klassen-System von Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderregelsätzen!

Für uns Grüne ist jedes Kind gleich viel Wert. Deshalb fordern wir eine Kindergrundsicherung für alle Kinder. Es wäre außerdem deutlich gerechter, statt den Steuertarif zu verschieben, den Grundfreibetrag stärker anzuheben. Das käme allen Steuerpflichtigen zugute. Zudem wollen wir alle Alleinerziehenden gleichermaßen entlasten, indem wir eine Steuergutschrift statt des Alleinerziehendenfreibetrags einführen. Davon profitieren dann im Gegensatz zu heute auch Alleinerziehende mit geringen Einkommen.“

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    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

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