Skip to main content
  • SIS-Datenbank Steuerrecht

    Kann Ihre Steuerrechts-Datenbank,
    was unsere SIS-Datenbank kann?

    • » Online und/oder Offline mit monatlicher Update-DVD
    • » Über 130.000 Urteile und Erlasse, durchgehend mit Leitsätzen
    • » Vollelektronische Handbücher ESt/LSt, KSt, GewSt, USt, AO

    » Einen Monat kostenlos testen

Gemeinsame Bundesratsinitiative der Länder Niedersachsen und Bayern: Projektförderungen durch die öffentliche Hand sollen nicht durch die Umsatzsteuer geschmälert werden

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung Nr. 043 vom 26.3.2021

Bayern und Niedersachsen haben am heutigen Freitag gemeinsam einen Entschließungsantrag mit dem Ziel in den Bundesrat eingebracht, dass Projektförderungen durch die öffentliche Hand nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Nach der aktuellen Rechtsprechung der Finanzgerichte liegt eine umsatzsteuerbare Leistung vor, wenn der Förderungsempfänger konkrete Projektvorgaben erfüllt, um die Förderung zu erhalten. In der Folge müssen Förderungsempfänger vermehrt Umsatzsteuer aus dem Förderungsbetrag an das Finanzamt abführen. Die Projektträger zeigen sich von dieser Entwicklung häufig irritiert und ziehen sich wegen der drohenden finanziellen Risiken zunehmend aus Projekten zurück.

„Es ist offensichtlich widersinnig, wenn die öffentliche Hand ein Projekt fördert und zeitgleich einen Anteil dieser Förderung in Form der Umsatzsteuer wieder einbehält. Ein Aufweichen der bestehenden Fördervorgaben ist jedoch nicht sinnvoll. Diese Vorgaben stellen einen effektiven und zielgerichteten Einsatz der begrenzten Fördermittel sicher. Es ist ausdrücklich im Interesse der Steuerzahler und der öffentlichen Haushalte, dass diese Kontrollinstrumente der Projektsteuerung weiter eingesetzt werden. Wir brauchen vielmehr eine Änderung des Umsatzsteuerrechts“, erklärte der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers bei der Einbringung.

Der Bayerische Staatsminister der Finanzen und für Heimat Albert Füracker ergänzt: „Staatliche Projektförderungen müssen auch voll beim Empfänger ankommen. Wir unterstützen viele wichtige Vorhaben, um beispielsweise gesundheits-, wirtschafts- oder sozialpolitische Ziele zu erreichen. Mit einem angepassten Umsatzsteuerrecht können auch 100% der Mittel hier Gutes tun. Gleichzeitig entlasten wir alle Beteiligten von der unnötigen Bürokratie, die mit der Abwicklung der Steuer verbunden ist - das ist eine echte win-win-Situation für alle!“

Dafür muss das europäische Recht, die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, angepasst werden. Mit der vorliegenden Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bei der Europäischen Kommission für eine entsprechende Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie einzusetzen.

Zum Hintergrund:

Bund, Länder und Kommunen gewähren in großem Umfang Zuwendungen an öffentliche und private Einrichtungen, um Projekte, die im allgemeinen öffentlichen Interesse stehen, zu fördern. Die Zuwendungen werden dabei regelmäßig an detaillierte Projektvorgaben gebunden, um die erforderlichen Erfolgskontrollen sicherzustellen. Sind die Projektvorgaben darauf gerichtet, dass der Zuwendungsempfänger eine konkrete Aufgabe oder ein konkretes Projekt im Auftrag des Zuwendungsgebers für eine bestimmte Zeit oder in einer bestimmten Art und Weise erledigt, liegt hierin nach der aktuellen Rechtsprechung eine umsatzsteuerliche Leistung. Die Förderung stellt dann das Entgelt für diese Leistung dar. In der Folge muss der Zuwendungsempfänger aus dem zugewendeten Betrag Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

In der Regel kann der Zuwendungsgeber die anfallende Umsatzsteuer nicht zusätzlich zur Förderung erstatten. Da so nur ein um die Umsatzsteuer reduzierter Betrag für die angestrebten Förderziele zur Verfügung steht, wird die Verwirklichung von Förderprojekten zunehmend erschwert.

Auch das Corona-Hilfsprogramm der Europäischen Union, mit dem 390 Milliarden Euro als Zuschüsse an die Mitgliedsstaaten verteilt und dort für Klimaschutz- und Digitalisierungsprojekte eingesetzt werden sollen, wird von dieser Entwicklung betroffen sein. Es steht zu befürchten, dass ein großer Teil der Zuschüsse zu besteuern sein wird und insoweit nicht für die angestrebten Förderziele zur Verfügung steht.

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Konditionen
  • Online-Datenbank schon ab 32,00 € inkl. USt

    » MEHR

  • Notiz-Funktion
  • Wow!
    Notiz-Funktion in der SIS-Datenbank!

    » MEHR

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR