Verbrauchsteuer: Rat der EU einigt sich vorläufig auf modernisierte Steuervorschriften für Alkohol

Rat der EU, Pressemitteilung vom 24. Juni 2020

Die EU modernisiert derzeit die Besteuerung von Alkoholerzeugnissen, um bestehende Verzerrungen im Binnenmarkt zu verringern.

Die Botschafterinnen und Botschafter der Mitgliedstaaten bei der EU haben heute – vorbehaltlich der weiteren Bestätigung durch den Rat – die Aktualisierung der Verbrauchsteuervorschriften für Alkohol in der EU vorläufig gebilligt. Im Wesentlichen sollen durch die aktualisierten Vorschriften über die Struktur der Verbrauchsteuer insbesondere die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert und die Kosten für kleine Alkoholerzeuger verringert werden, wobei gesundheitlichen Erwägungen und einer effizienten Steuererhebung Rechnung getragen wird.

Unser gemeinsamer EU-Rahmen für die Besteuerung von Alkohol ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass für uns alle die gleichen Regeln gelten. In den letzten 30 Jahren hat sich jedoch die Art und Weise, wie wir Alkohol erzeugen und konsumieren, erheblich verändert. Heute aktualisieren wir unsere Vorschriften, um den jüngsten Entwicklungen in der Alkoholindustrie besser gerecht zu werden.
Zdravko Marić, stellvertretender Ministerpräsident und Finanzminister Kroatiens

Verbrauchsteuern sind indirekte Steuern auf den Verkauf oder die Nutzung bestimmter Erzeugnisse, etwa Alkohol, Tabak und Energie. Die Einnahmen aus diesen Steuern gehen vollständig an das Land, an das sie gezahlt werden. Seit 1992 haben die Länder der EU gemeinsame Regeln, insbesondere Mindestverbrauchsteuersätze, mit denen gewährleistet wird, dass Verbrauchsteuern überall in der EU auf die gleiche Weise und auf die gleichen Produkte erhoben werden.

Die Reform umfasst folgende Änderungen:

  • Der Schwellenwert für die Anwendung der ermäßigten Steuersätze auf Bier mit niedrigem Alkoholgehalt wird von 2,8 % vol. auf 3,5 % vol. erhöht. Diese Änderung schafft Anreize für die Verbraucher, sich statt für stärkere Getränke für alkoholische Getränke mit niedrigem Alkoholgehalt zu entscheiden, wodurch der Alkoholkonsum verringert wird. Außerdem werden die Brauereien ermutigt, innovativ tätig zu sein und neue Erzeugnisse mit niedrigerem Alkoholgehalt zu entwickeln.
  • Die Sonderregelung für ermäßigte Verbrauchsteuersätze für kleine Hersteller von Bier und Ethylalkohol wird auf Hersteller anderer gegorener Getränke wie Most ausgeweitet.
  • Mit dem Vorschlag wird ein einheitliches Zertifizierungssystem in der EU eingeführt, sodass der Status unabhängiger, kleiner Erzeuger bestätigt und in allen EU-Ländern anerkannt wird.
  • Die Bedingungen für die Anwendung der Verbrauchsteuerbefreiung für denaturierten Alkohol, der beispielsweise in Reinigungsmitteln verwendet wird, werden präzisiert.

Der Rat wird die neuen Vorschriften förmlich annehmen, sobald die Überarbeitung des Wortlauts der Vorschläge durch die Rechts- und Sprachsachverständigen abgeschlossen ist, und die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie werden ab 1. Januar 2022 gelten.

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