Breite Verbändeallianz mit dem BdSt Baden-Württemberg bringt Musterklage gegen die Grundsteuer B auf den Weg

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V., Pressemitteilung vom 8.12.2022

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, die Verbände Haus & Grund Württemberg, Haus & Grund Baden und der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg fordern die Finanzverwaltung auf, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Musterklage alle Grundsteuerwertbescheide nur vorläufig zu erlassen.

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, die Verbände Haus & Grund Württemberg und Baden sowie der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg werden gemeinsam mit betroffenen Eigentümern mehrere Musterklagen gegen die neue Landesgrundsteuer führen.

Die erste Klage gegen einen Grundsteuerwertbescheid ist bereits bei Gericht eingereicht. Mit dieser Klage sollen grundsätzliche Fragestellungen zur Verfassungsmäßigkeit des neuen Landesgrundsteuergesetzes geklärt werden. Grund für die Musterklagen insgesamt sind gravierende verfassungsrechtliche Bedenken der vier Verbände hinsichtlich der Grundsteuer B im neuen Grundsteuergesetz Baden-Württemberg.

Aus Gründen der Rechtssicherheit fordern die vier Verbände die Finanzverwaltung dringend auf, umgehend alle Grundsteuerwertbescheide nur noch vorläufig zu erlassen. Auch sollten die Finanzämter Einspruchsverfahren gegen neu erlassene Grundsteuerwertbescheide bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Musterklagen ruhen lassen, um eine drohende Klageflut zu vermeiden.

Was können Betroffene tun?

Solange die Grundsteuerwertbescheide nicht vorläufig oder ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen, empfehlen die vier Verbände betroffenen Eigentümern mit Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit Einspruch gegen ihren Grundsteuerwertbescheid einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.

Auf den Internetseiten des BdSt:

Landesgrundsteuer Baden-Württemberg: Zweite Musterklage der Verbändekooperation bei Gericht eingereicht (19.1.2023)

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