Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher, Andreas Schwarz, zuständiger Berichterstatter: Mit dem sogenannten Kroatiengesetz verhindert die große Koalition die steuerfreie Verlagerung von Vermögen über die Grenze und geht somit gegen internationale Steuerflucht vor.
„Der Finanzausschuss hat heute das Kroatiengesetz abschließend beraten. Die Große Koalition geht im Rahmen dieses Gesetzes gegen internationale Steuerflucht vor. Sie greift eine Prüfbitte der Länder auf, durch welche die in jüngster Zeit bekannt gewordenen Strategien zur steuerfreien Verlagerung von großen Vermögen ins Ausland durchkreuzt werden sollen.
Diese Strategien haben eine Umgehung der sogenannten Entstrickungsbesteuerung zum Ziel. Diese sieht bei einem Wegzug des Steuerpflichtigen und der Verlagerung seines Vermögens ins Ausland die Aufdeckung und Nachversteuerung bisher unbelasteter Erträge in den Vermögenswerten vor. Um das deutsche Besteuerungsrecht auszuhebeln, wird das Privatvermögen vor dem Wegzug in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft eingebracht. Nach dem Wegzug wird die Rechtsform der Personengesellschaft mehrfach gesellschaftsrechtlich umgewandelt, um sie dem Anwendungsbereich der deutschen Besteuerungsregelungen zu entziehen.
Diese Lücke wird nunmehr geschlossen. Gesellschaftsrechtliche Umwandlungen von Unternehmen werden bei im Ausland ansässigen Anteilseignern nicht mehr ohne Aufdeckung und Besteuerung der noch unbelasteten Erträge zugelassen. Die Große Koalition verhindert damit ansonsten drohende Steuerausfälle im Umfang von mehreren Hundert Millionen Euro.“
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