„Deutschland ist Vorreiter im Kampf gegen Steuerhinterziehung, Steuerumgehung und Steuergestaltung. Wir dulden keinen Steuerbetrug über Briefkastenfirmen in Steueroasen. Wer sein Geld immer noch in Briefkastenfirmen anlegt, muss dies dem Finanzamt melden. Die Banken müssen künftig von ihnen hergestellte oder vermittelte Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen anzeigen. Die Finanzverwaltung bekommt deutlich erweiterte Ermittlungsbefugnisse. Damit schaffen wir Transparenz in diesem nicht hinnehmbaren Dunkelfeld der Steuerhinterziehung.“
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Möglichkeiten inländischer Steuerpflichtiger zur Steuerumgehung über Briefkastenfirmen in Steueroasen deutlich erschwert werden. Dafür werden erweiterte Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen, neue Anzeigepflichten der Banken und umfassendere Ermittlungsbefugnisse der Finanzverwaltung eingeführt. Mit dem erhöhten Entdeckungsrisiko wird eine präventive Wirkung gegen Steuerhinterziehung über Briefkastenfirmen einhergehen.
Kernpunkt des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Schaffung von Transparenz bei Geschäftsbeziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Gesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in Staaten oder Territorien außerhalb der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation. Das Gesetz bezeichnet diese Gesellschaften als „Drittstaat-Gesellschaften“. Unerheblich ist hierbei, ob und ggf. in welchem Umfang diese Gesellschaften nennenswerte wirtschaftliche Aktivitäten entfalten.
Hierzu sind auf nationaler Ebene insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich:
Das Bundeskabinett hat heute außerdem die Umsetzung einer wichtigen Empfehlung des G20/OECD-Projekts gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS, Base Erosion and Profit Shifting) beschlossen: Deutschland wird das Mehrseitige Abkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen aus dem BEPS-Projekt unterzeichnen. Damit werden die BEPS-Empfehlungen rasch und möglichst flächendeckend von den fast 100 beteiligten Staaten implementiert. Als mehrseitiger Vertrag sollen bestehende Doppelbesteuerungsabkommen geändert werden, um effektive Maßnahmen zur Verhinderung der Steuergestaltung und -umgehung darin aufzunehmen. Die Unterzeichnung des Übereinkommens durch die Bundesrepublik Deutschland ist im Rahmen einer Erstunterzeichnungszeremonie im Juni 2017 geplant.
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Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
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