Die Europäische Kommission hat heute neue Vorschriften vorgeschlagen, um Quellensteuerverfahren in der EU für Investoren, Finanzintermediäre (z. B. Banken) und die Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten effizienter und sicherer zu machen. Als eines der zentralen Elemente der Mitteilung über eine Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert und des Aktionsplans der Kommission für die Kapitalmarktunion von 2020 soll diese Initiative zu einer faireren Besteuerung und zur Bekämpfung des Steuerbetrugs beitragen und grenzüberschreitende Investitionen in der ganzen EU fördern.
Der Begriff „Steuerabzug an der Quelle“ bezieht sich auf den Fall, wenn beispielsweise ein in einem EU-Mitgliedstaat ansässiger Anleger für die in einem anderen Mitgliedstaat erzielten Zinsen oder Dividenden Steuern zahlen muss. Dies ist häufig bei grenzüberschreitenden Investitionen der Fall. Für Fälle dieser Art haben viele EU-Mitgliedstaaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, um zu verhindern, dass Personen oder Unternehmen zweifach besteuert werden. Dank dieser Abkommen kann ein grenzüberschreitend tätiger Anleger die Erstattung der in einem anderen Mitgliedstaat zu viel gezahlten Steuern beantragen.
Diese Erstattungsverfahren sind allerdings oft langwierig, kostspielig und umständlich, sorgen für Frustrationen bei Anlegern und wirken abschreckend auf grenzüberschreitend tätige Investoren aus der EU und aus Drittländern. Derzeit wendet jeder EU-Mitgliedstaat eigene Quellensteuerverfahren an, die sich sehr voneinander unterscheiden. Anleger sind mit mehr als 450 verschiedenen Verfahren in der EU konfrontiert, von denen die meisten nur in der Landessprache verfügbar sind. Die Cum/Ex- und die Cum/Cum-Skandale haben außerdem gezeigt, dass die Erstattungsverfahren missbraucht werden können: Im Zeitraum 2000-2020 haben diese Praktiken Steuerausfälle von schätzungsweise 150 Mrd. EUR verursacht.
Die heute vorgeschlagenen Maßnahmen werden Anlegern, Finanzintermediären und nationalen Steuerbehörden das Leben erleichtern:
Dank dieser standardisierten Verfahren werden die Anleger Schätzungen zufolge rund 5,17 Mrd. EUR jährlich einsparen.
Nächste Schritte
Der Vorschlag soll nach Annahme durch die Mitgliedstaaten zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Hintergrund
Die heutige Initiative ist Teil der Bemühungen der Kommission um Vereinfachungen für Unternehmen und die Bekämpfung missbräuchlicher Steuerpraktiken. Im Dezember 2022 hatten die Finanzministerinnen und -minister der EU-Mitgliedstaaten den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Konzerne in der EU angenommen. Im Mai 2023 wurde zudem eine politische Einigung über neue Steuertransparenzvorschriften für alle Dienstleister erzielt, die im Auftrag von in der EU ansässigen Kunden Transaktionen mit Kryptowerten abwickeln. Der heutige Vorschlag ist auch ein zentrales Element des Aktionsplans der Kommission für die Kapitalmarktunion von 2020.
Weitere Informationen
Dieser Vorschlag wird helfen, noch mehr grenzüberschreitende Investitionen innerhalb der EU und aus Drittländern anzuziehen, und so zu einem stärkeren, wettbewerbsfähigeren EU-Markt und einer besser funktionierenden Kapitalmarktunion beitragen. Wir tun damit einen weiteren Schritt in die richtige Richtung – hin zu faireren und nutzerfreundlicheren Steuerverfahren, die auch für unsere digitale Welt geeignet sind.
Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis, zuständig für Handel - 19/06/2023
Der heutige Vorschlag wird helfen zu gewährleisten, dass Dividenden- und Zinsausschüttungen grenzüberschreitend tätiger Anleger nicht übermäßig besteuert werden, und so den europäischen Kapitalmärkten einen dringend benötigten Energieschub verleihen. Außerdem wird er die Transparenz erhöhen: Die Mitgliedstaaten können künftig prüfen, ob jeder betroffene Steuerpflichtige auch den korrekten Quellensteuersatz zahlt, und so den Missbrauch wirksamer bekämpfen. Unser Vorschlag zeigt erneut, wie wichtig es uns ist, Anlegern das Leben zu erleichtern und unsere Steuersysteme zu verbessern.
Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni - 19/06/2023
Uneinheitliche und weitgehend papiergestützte Steuerverfahren sind kostspielig und behindern Investitionen im Binnenmarkt. Betroffen sind vor allem Kleinanleger, von denen 70 % die Steuererstattungen, die ihnen eigentlich zustehen, nicht in Anspruch nehmen. Dieser Vorschlag wird nicht nur zur Bekämpfung von Steuerbetrug beitragen, sondern auch die Steuererstattung leichter machen, indem der Verwaltungsaufwand verringert und das Verfahren für Anleger und Steuerbehörden beschleunigt und vereinfacht wird. Er beseitigt ein Hindernis für die Schaffung eines Binnenmarkts für Kapitel und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion.
Kommissarin Mairead McGuinness, zuständig für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion - 19/06/2023
„Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“
Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen
„Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“
Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg
„Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“
Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg
„Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“
Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt
„Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“
Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim
„Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“
Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München
"Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."
Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen
"Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."
Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See
"Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."
Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen
"Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."
Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm
"Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"
Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt
"Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."
G. Grisebach, Steuerberaterin
"Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"
Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein
"Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."
Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld
"Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."
Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart
"Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."
Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera
Online-Datenbank schon ab 32,00 € inkl. USt