Ein neues Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler (BdSt) geht der Frage nach, ob Beratungs- und Beurkundungskosten für die Übertragung eines Betriebes an die nächste Generation steuerlich absetzbar sind. Rechtsberatung oder die notarielle Beurkundung von Verträgen verursachen zum Teil hohe Kosten.
Bislang stellt sich die Finanzverwaltung aber quer, diese Kosten im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge zu berücksichtigen. Für sie ist die Betriebsübergabe dann ein rein privater Vorgang. Sie verweigert deshalb die steuerliche Anerkennung der Kosten. Nach Ansicht des BdSt sollten Notar- und Rechtsberatungskosten bei Übertragung eines Betriebes oder Betriebsanteils als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. Nun wird das oberste deutsche Steuergericht klären, ob die Steuerzahler die anfallenden Kosten absetzen dürfen.
Hintergrund zum Musterprozess:
Im vorliegenden Fall hatte der Vater Anteile an einer Personengesellschaft auf seinen Sohn übertragen. Die Kosten für die Rechtsberatung und Beurkundung, die in diesem Zusammenhang entstanden sind, will das Finanzamt nicht bei der Personengesellschaft als Betriebsausgabe berücksichtigen. Das Verfahren ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen IV R 44/12 anhängig. Damit erweitert sich die Liste der BdSt-Musterverfahren wieder um einen Fall mit weitreichender Bedeutung für die Steuerzahler. Bei der stetig wachsenden Zahl der Unternehmensnachfolgen ist eine eindeutige Rechtslage bei der Übertragung eines Betriebes an die nächste Generation wichtig.
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