Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer bleiben für 2024 unverändert, das hat der Senat heute beschlossen. Bei der Gewerbesteuer beträgt der Hebesatz in Hamburg weiterhin 470 Prozent - zuletzt war dieser 1996 erhöht worden. Für die Grundsteuer A (Land- und Fortwirtschaft) liegt der Hebesatz bei 225 Prozent, bei der Grundsteuer B weiterhin bei 540 Prozent. Die Hebesätze der Grundsteuer waren zuletzt 2004 und 2005 angepasst worden. In Hamburg erfolgt die Festsetzung der Hebesätze in jedem Jahr.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer bleiben in Hamburg auch 2024 unverändert. Während nicht wenigen deutschen Städte und Gemeinden vor der Grundsteuer-Reform noch schnell die Hebesätze erhöhen, zeigt Hamburg damit dagegen große Verlässlichkeit und verzichtet trotz schwieriger Haushaltslage auf Erhöhungen - auch mit Blick auf die Wohnkosten in unserer Stadt, die nicht weiter steigen dürfen. Auch im Hinblick auf die neue Grundsteuer, die ab 2025 erhoben wird, bleibt unser Versprechen der Aufkommensneutralität insgesamt und in den Bereichen Gewerbe und Wohnen weiterhin bestehen. Allen muss aber auch klar sein: Spielräume für Steuersenkungen bestehen weiterhin an keiner Stelle.“
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