Wegen der Trockenheit mit hohen Temperaturen sind in weiten Teilen Bayerns, vor allem in Unterfranken, beträchtliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen entstanden. Die Ernteausfälle bzw. Ertragseinbußen werden bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Es erscheint daher angebracht, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen und auf die steuerlichen Hilfsmaßnahmen durch Presseveröffentlichungen, Aushang im Finanzamt oder in anderer geeigneter Weise hinzuweisen. [...]
Auf den Internetseiten des BayLfSt: Schreiben vom 19.08.2015