Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Abkommen vom 19. Oktober 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Förderation St. Kitts und Nevis über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch (18/5576
[pdf]) vorgelegt.
Bei der Aufklärung grenzüberschreitender Sachverhalte können Beteiligte und andere Personen im Ausland nur im Wege zwischenstaatlicher Amts- und Rechtshilfe zur Sachverhaltsaufklärung herangezogen werden, heißt es. Die Möglichkeit Amts- und Rechtshilfe anderer Staaten beanspruchen können, sei um so bedeutender, als grenzüberschreitende Sachverhalte alltäglich geworden seien.