Zur Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg, die Brennelementesteuer sei rechtswidrig, erklärt Lisa Paus, Obfrau im Finanzausschuss:
Auch wenn die Gerichte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Brennelementesteuer haben steht fest, dass die Energiebranche an den gesellschaftlichen Kosten der Atomkraft beteiligt werden muss. Denn die Kosten für den Rückbau sowie die Sanierung von Endlagern dürfen nicht einfach auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abgewälzt werden.
Atomstrom wurde seit 1970 mit mindestens 187 Milliarden Euro gefördert. Der Gesellschaft entstehen durch die Nutzung der Atomkraft enorme Kosten, die bisher über die öffentlichen Haushalte beglichen werden. Die Atomwirtschaft steht in der Pflicht, diese gesellschaftlichen Kosten zu begleichen. Um alle gesellschaftlichen Kosten der Atomkraft abzudecken, müsste der Steuersatz auf den Verbrauch von Brennelementen sogar noch höher sein.
Betrachtet man die vergangenen Urteile des Bundesverfassungsgerichts, ist keineswegs sicher, ob die Brennelementesteuer verfassungswidrig ist.