BZSt: Elektronische Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen (ZM) - Informationen für Nutzer der Massendatenschnittstelle ELMA5

Bundeszentralamt für Steuern 13.2.2019

Die Datensatzbeschreibung für die Massendatenschnittstelle ELMA5 zur elektronischen Übermittlung von ZM nach § 18a UStG an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird geändert.

Ab dem 1. April 2019 müssen Lieferdatensätze für die ZM in den beiden ersten Stellen des Datenfeldes "USt-IdNr. des EU-Unternehmers" zwingend ein zulässiges Länderkennzeichen enthalten.

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www.bzst.de/DE/Home/NEWS/20190213_ELMA_5_ab_20190401.html

Quelle: www.bzst.de
 
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