Am 25.11.2025 veröffentlichte Entscheidung des Finanzgerichts Köln zur Tarifermäßigung bei zeitgleicher Veräußerung einer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft

Finanzgericht Köln, Urteile und Beschlüsse vom 25.11.2025

  • 15 K 758/23
    Einkommensteuer: Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 5 i.V.m. § 16 EStG bei zeitgleicher Veräußerung einer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft

Quelle: www.fg-koeln.nrw.de

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