Am 17.3.2025 veröffentlichte Entscheidungen des Finanzgerichts Münster
Finanzgericht Münster 17. März 2025
Folgende Entscheidungen wurden am 17.03.2025 veröffentlicht:
- 2 K 3123/21 F 
 Einkommensteuer – Ist die für die Anwendung des Teilabzugsverbots bei Abschreibungen von Darlehen an Tochter-Kapitalgesellschaften maßgebliche Beteiligungsquote (§ 3c Abs. 2 Satz 2 EStG) auf die darlehensgewährende Personengesellschaft oder auf die dahinterstehenden natürlichen Personen zu beziehen?
- 5 V 1672/24 E 
 Umsatzsteuer – Zur Steuerpflicht von Umsätzen aus dem Betrieb terrestrischer Geldspielautomaten
- 7 K 1522/24 Kg, AO 
 Kindergeld – Sind an die Ernsthaftigkeit eines Studiums an einer privaten Fernuniversität strengere Anforderungen zu stellen als bei einer anderen Hochschule?
- 10 K 2123/22 Kg 
 Kindergeld – Zur Konkurrenzregelung des Art. 68 der VO Nr. 883/2004, wenn die ausländische Verbindungsstelle im Koordinierungsverfahren nicht wie vorgesehen mitteilt, ob ein Anspruch auf ausländische Familienleistungen dem Grunde nach besteht
- 13 K 2949/22 Kg 
 Kindergeld – Zum Ausschluss des Kindergeldanspruchs nach § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG sowie zum Merkmal der „ausreichenden Existenzmittel“ i. S. d. § 4 Satz 1 FreizügG/EU
- 15 K 128/21 U 
 Umsatzsteuer – Stellt die Lieferung von Mieterstrom eine unselbständige Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Wohnraumvermietung oder eine selbständige Hauptleistung dar, sodass aus der Anschaffung einer Photovoltaikanlage ein Vorsteuerabzug resultiert?
Quelle: www.fg-muenster.nrw.de
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