Am 1.4.2025 veröffentlichte Entscheidungen des Finanzgerichts Münster

Finanzgericht Münster 1. April 2025

Folgende Entscheidungen wurden am 01.04.2025 veröffentlicht:

  • 3 K 99/23 F
    Erbschaftsteuer – Ist im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der gemeinen Werte der Finanzmittel (§ 13b Abs. 10 ErbStG) eine Gesellschafter-darlehensforderung im Sonderbetriebsvermögen der Erblasserin mit der korrespondierenden Verbindlichkeit der Gesellschaft im Gesamthandsvermögen zu saldieren?
  • 3 K 2046/23 Erb
    Erbschaftsteuer – Liegt ein Verstoß gegen die Behaltensfrist des § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG in der Fassung vom 01.07.2011 vor, wenn im Rahmen der Ausgliederung eines geerbten Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft neben Geschäftsanteilen zusätzlich eine Forderung gegen die Kapitalgesellschaft als Gegenleistung eingeräumt wird?
  • 3 K 2273/22 F
    Bewertung / Erbschaftsteuer – Zur Bewertung eines zweigeschossigen Parkhauses
  • 10 K 764/22 K
    Körperschaftsteuer – Zum Nachweis der Fremdüblichkeit eines Gesellschafterdarlehens im Sinne von § 8b Abs. 3 Satz 6 KStG a.F.
  • 10 K 1656/21 G
    Gewerbesteuer – Unter welchen Voraussetzungen ist die Mitüberlassung von Betriebsvorrichtungen als unentgeltlich oder als für die Gewährung der erweiterten Kürzung unschädliche Nebentätigkeit anzusehen?
  • 15 K 133/22 U
    Umsatzsteuer – Zur Unternehmereigenschaft und zu den sonstigen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs einer Holding-AG

Quelle: www.fg-muenster.nrw.de

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