BMF: Anwendung der Mitteilungsverordnung (MV)
Bundesministerium der Finanzen 2. Juni 2022, IV A 3 - S 0229/21/10002 :009 (DOK 2022/0339748)
Aufgrund der letzten Änderungen sowie der kürzlich erfolgten Sechsten Änderungsverordnung ist eine aktualisierte Gesamtfassung des Anwendungsschreibens zur Mitteilungsverordnung in Form einer Neufassung erforderlich.
Aufgrund der Ermächtigung in § 93a Absatz 1 AO hat die Bundesregierung am 7. September 1993 die Mitteilungsverordnung erlassen (BGBl. I Seite 1554). Diese Verordnung wurde zuletzt durch die Sechste Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung vom 25. Mai 2022 (BGBl. I Seite 816) geändert.
Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Mitteilungsverordnung (MV) ab sofort bis zum 31. Dezember 2024 Folgendes:
(...)
Auf den Internetseiten des BMF: Vollständiges BMF-Schreiben [pdf, 139 KB]