BMF: Anwendung der Mitteilungsverordnung (MV) ab 1. Januar 2025

Bundesministerium der Finanzen 26. September 2023, IV D 1 - S 0229/22/10002 :003 (DOK 2023/0926919)

Aufgrund der Ermächtigung in § 93a Absatz 1 AO hat die Bundesregierung am 7. September 1993 die Mitteilungsverordnung erlassen (BGBl. I Seite 1554). Diese Verordnung wurde zuletzt durch die Sechste Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I Seite 2432) geändert.

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Mitteilungsverordnung (MV) ab dem 1. Januar 2025 Folgendes:

  1. Zweck der Verordnung
  2. Mitteilungsverpflichtete (§ 1 MV)
    2.1 Behörden und andere öffentliche Stellen
    2.2 Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
  3. Ausnahmen von der Mitteilungspflicht
    3.1 Ausnahmen von der Mitteilungspflicht nach § 93a Absatz 2 AO
    3.2 Ausnahmen von der Mitteilungspflicht nach §§ 1 und 7 Absatz 1 und Absatz 2 MV
    3.3 Mitteilungen aufgrund anderer Vorschriften (§ 1 Absatz 1 Satz 2 MV)
    3.4 Nachteile für das Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes (§ 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 MV)
    3.5 Sozialgeheimnis; nach Landesrecht zu erbringende Sozialleistungen (§ 1 Absatz 2 MV)
    3.6 Besondere Zahlungsempfänger (§ 7 Absatz 1 MV)
    3.7 Bagatellgrenze (§ 7 Absatz 2 Satz 1 MV)
  4. Mitteilungen nach §§ 2 bis 6 MV
    4.1 Mitteilungen von Behörden
    4.1.1 Allgemeine Zahlungsmitteilungen (§ 2 MV)
    4.1.1.1 Mitteilungen nach § 2 Absatz 1 Sätze 1 und 2 MV
    4.1.1.2 Besondere Ausnahmen nach § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 3, Absätze 2 und 3 MV
    4.1.1.2.1 Steuerabzug oder anderweitige Mitteilungspflicht (§ 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 3 MV MV)
    4.1.1.2.2 Geringe oder keine steuerliche Bedeutung (§ 2 Absatz 2 MV)
    4.1.1.2.3 Befristete Befreiung der in § 93a Absatz 2 AO genannten Stellen von der Mitteilungspflicht über Zahlungen (§ 2 Absatz 3 MV)
    4.1.2 Wegfall oder Einschränkung einer steuerlichen Vergünstigung (§ 4 MV)
    4.1.3 Ordnungsgelder nach § 335 HGB (§ 4a MV)
    4.1.4 Ausgleichs- und Abfindungszahlungen nach dem Flurbereinigungsgesetz (§ 5 MV)
    4.1.5 Gewerberechtliche Erlaubnisse und Gestattungen (§ 6 MV)
    4.1.5.1 Mitteilungen nach § 6 Absatz 1 MV
    4.1.5.2 Mitteilungen der Bundesagentur für Arbeit nach § 6 Absatz 2 MV
    4.2 Mitteilungen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten (§ 3 MV)
    4.2.1 Mitteilungen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. Absatz 2 MV
    4.2.2 Besondere Ausnahmen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 MV
  5. Verfahren bei Mitteilungen nach §§ 2, 3, 4, 4a, 5 und 6 MV
    5.1 Form der Mitteilungen (§ 8 Absatz 1 MV)
    5.2 Inhalt der Mitteilungen (§ 8 Absatz 1 MV)
    5.2.1 Daten zur mitteilungspflichtigen Stelle (§ 93c Absatz 1 Nummer 2 Buchst. a und b AO)
    5.2.2 Daten zur Identifizierung des von der Mitteilung betroffenen Steuerpflichtigen (§ 93c Absatz 1 Nummer 2 Buchst. c und d AO)
    5.2.3 Daten zur Einordnung der übermittelten Daten (§ 93c Absatz 1 Nummer 2 Buchst. e AO)
    5.2.4 Daten zum mitteilungspflichtigen Vorgang (§ 93c Absatz 1 Nummer 2 AO i. V. m. § 8 Absatz 1 Satz 2 MV)
    5.3 Zeitpunkt der Mitteilung
    5.4 Berichtigung der elektronischen Mitteilungen
    5.5 Ausnahme von der elektronischen Übermittlung
    5.6 Unterrichtung der Betroffenen
  6. Elektronische Mitteilungen des Bundesamts für Justiz nach § 4a MV
    6.1 Form und Empfänger der Mitteilung
    6.2 Inhalt der Mitteilung
    6.3 Zeitpunkt der Mitteilung
    6.4 Unterrichtung des Betroffenen
    6.5 Sonstiges
  7. Elektronische Mitteilungen über Billigkeitsleistungen zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs nach dem Energiekostendämpfungsprogramm (§ 13a MV)
    7.1 Form und Empfänger der Mitteilung
    7.2 Inhalt der Mitteilung
    7.3 Zeitpunkt der Mitteilung
    7.4 Unterrichtung des Betroffenen
  8. Elektronische Mitteilungen über öffentliche Hilfsleistungen aus Anlass der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (§ 14 MV)
    8.1 Form und Empfänger der Mitteilung
    8.2 Inhalt der Mitteilung
    8.3 Zeitpunkt der Mitteilung
    8.4 Unterrichtung des Betroffenen

Anlage 1: Bundeseinheitlich zugelassene Ausnahmen von der Mitteilungspflicht nach § 2 Absatz 2 MV
Anlage 2: Bundeseinheitlich zugelassene Ausnahmen von der Mitteilungspflicht nach § 14 Absatz 4 Satz 3 MV

(...)

Auf den Internetseiten des BMF:

Vollständiges BMF-Schreiben [pdf, 183 kB]

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR