Fragen und Antworten zum BMF-Schreiben vom 29.11.2019: Versicherungsteuer; Verkaufsaufschlag als Versicherungsentgelt
Bundeszentralamt für Steuern 9.1.2019
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 7. Dezember 2016 (Az. II R 1/15 = SIS 17 04 27) entschieden, dass sogenannte "Verkaufsaufschläge" als Teil des Versicherungsentgelts qualifiziert werden können und somit der Versicherungsteuerpflicht unterliegen.