Bezug: BMF-Schreiben vom 11. November 1974, IV B 7 - S 1401 - 25/74, BStBl I, Seite 994
Anlage: 1
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt die nachfolgende Zusammenstellung der in der steuerlichen Außenprüfung zu verwendenden betriebswirtschaftlichen Begriffe. Eine Aufnahme dieser Zusammenstellung in die Betriebsprüfungsordnung ist nicht vorgesehen.
Dieses Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 11. November 1974, IV B 7 – S 1401 – 25/74, BStBl I, Seite 994.
Auf den Internetseiten des BMF: Vollständiges BMF-Schreiben [pdf, 212KB]